Windreich-Gründer

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Balz

Das Urteil gegen den Gründer des in die Insolvenz geschlitterten Windpark-Entwicklers Windreich, Willi Balz ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof lehnte eine Revision als unbegründet ab.

Bundesgerichtshof bestätigt Urteil gegen Balz

dpa-afx

Das Urteil gegen den Gründer des in die Insolvenz geschlitterten Windpark-Entwicklers Windreich, Willi Balz, ist rechtskräftig. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe verwarf die Revision des 61 Jahre alten Ex-Geschäftsmanns als unbegründet, wie aus dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss hervorgeht. Das Stuttgarter Landgericht hatte Balz im Dezember 2020 unter anderem wegen vorsätzlicher Insolvenzverschleppung, Betrugs und Un­treue zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Nach Auskunft des BGH hatte nur der Angeklagte Rechtsmittel eingelegt (Az. 1 StR 292/21).

Windreich mit Sitz in Wolfschlugen im Kreis Esslingen hatte sich auf Windkraftanlagen an Land und auf hoher See spezialisiert und im September 2013 Insolvenz angemeldet. Das Landgericht war nach mehr als 70 Verhandlungstagen zu der Überzeugung gelangt, dass die Unternehmensgruppe schon viel früher zahlungsunfähig war. Nach den Worten des Vorsitzenden Richters Alexander Stuckert hatte Balz als alleiniger Gesellschafter den Konzern aber auch danach „ganz bewusst am finanzwirtschaftlichen Abgrund entlang weitergeführt“. Er habe nicht nur die Insolvenz verschleppt, sondern beispielsweise auch Kreditgeber um mehrere Millionen Euro betrogen. Balz galt als Pionier für Windkraftanlagen zur Stromerzeugung auf dem Meer. Seine Verteidiger hatten einen Freispruch gefordert.