Cum-ex-Skandal

Urteil in Olearius-Prozess fällt im März

Im Berufungsverfahren zwischen dem Miteigentümer der in den Cum-ex-Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg, Christian Olearius, und der „Süddeutschen Zeitung“ wird am 22. März vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht die Entscheidung verkündet....

Urteil in Olearius-Prozess fällt im März

dpa-afx

Im Berufungsverfahren zwischen dem Miteigentümer der in den Cum-ex-Skandal verwickelten Privatbank M.M. Warburg, Christian Olearius, und der „Süddeutschen Zeitung“ wird am 22. März vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht die Entscheidung verkündet. Bei der mündlichen Verhandlung am Dienstag zeichnete sich ab, dass es erneut zu einer Niederlage der Zeitung kommen könnte.

Im Zuge der Berichterstattung über den „Cum-ex“-Finanzskandal hatte die Zeitung Auszüge aus Tagebüchern von Olearius veröffentlicht, der Mitinhaber der in den Skandal verstrickten Bank ist. Olearius hatte dadurch seine Persönlichkeitsrechte verletzt gesehen und deshalb geklagt.

Der Vorsitzende Richter erklärte, der Senat habe im November 2020 bereits die Veröffentlichung von Auszügen aus Olearius’ privaten Tagebüchern im Eilverfahren untersagt, da damit gegen dessen Persönlichkeitsrechte verstoßen werde. Zudem habe es sich dabei auch um verbotene Mitteilungen über Gerichtsverhandlungen gehandelt, da die Tagebücher Teil einer Ermittlungsakte waren. Was der Senat seinerzeit entschieden habe, sei immer noch richtig, sagte der Richter.

In Berufung gegangen

Das Landgericht war im vergangenen Jahr der Entscheidung des OLG im Eilverfahren auch im Hauptsacheverfahren gefolgt. Dagegen war die „Süddeutsche Zeitung“ in Berufung gegangen. Ein Vertreter der Zeitung betonte, die Berichterstattung über den Skandal sei von überragendem öffentlichen Interesse. Der Richter hingegen sagte, die Zeitung könne lediglich in Bezug auf die Veröffentlichung von Tagebucheinträgen Aussicht auf Erfolg haben, die auch im Untersuchungsausschuss der Hamburgischen Bürgerschaft zum Cum-ex-Skandal verlesen wurden.

Durch die Veröffentlichungen der Tagebuchauszüge waren Treffen des damaligen Hamburger Bürgermeisters und heutigen Bundeskanzlers Olaf Scholz (SPD) 2016 und 2017 mit Olearius bekannt geworden. Gegen Olearius war damals schon wegen des Verdachts der schweren Steuerhinterziehung im Zusammenhang mit Cum-ex-Geschäften ermittelt worden.

Später hatte das Finanzamt für Großunternehmen mit Ablauf der Verjährungsfrist zunächst auf Steuerrückforderungen in Höhe von 47 Mill. Euro gegen M.M. Warburg Bank verzichtet. Eine zweite Rückforderung in Höhe von 43 Mill. Euro war erst auf Anweisung des Bundesfinanzministeriums erhoben worden.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.