Isabella Ries, KPMG

ESG-Ziele können Risiko­steuerung verwässern

Werden Nachhaltigkeitsziele in die Vorstandsvergütung aufgenommen, ohne sie auch in der Geschäftsstrategie zu verankern, droht Augenwischerei, erläutert Bankrechtsexpertin Isabella Ries im Interview.

ESG-Ziele können Risiko­steuerung verwässern

Helmut Kipp

Frau Ries, viele Investoren fordern, Nachhaltigkeitsziele in der Vorstandsvergütung zu verankern. Ist das generell eine gute Idee?

Wenn ich als Investor Interesse an nachhaltigen Investitionen habe, macht es natürlich grundsätzlich Sinn, dies in der Vorstandsvergütung zu verankern und den Vorstand zur Einhaltung dieser Ziele zu motivieren. Dabei umfasst Nachhaltigkeit aber eben nicht nur E wie Environment/Umwelt, sondern auch soziale und Governance-Aspekte. Es besteht allerdings die Gefahr, dass leicht messbare und erreichbare Ziele gesetzt werden, anstatt Ziele sinnvoll auf die Geschäftsstrategie abzustimmen. Werden Nachhaltigkeitsziele in die Vorstandsvergütung aufgenommen, ohne sie zugleich in der Geschäftsstrategie zu verankern, so droht Augenwischerei, die nicht im Sinne der Investoren sein kann.

Wie beurteilen Sie ESG-orientierte Vergütungskomponenten bei Banken?

Vordringliches Ziel der regulatorischen Vergütungsvorgaben im Bankensektor ist die Risikosteuerungsfunktion. Deshalb gibt es im Finanzsektor explizite regulatorische Vorgaben, wonach die Vergütungsstrategie auf die Geschäfts- und Risikostrategie abzustimmen ist. Idealerweise benötige ich bei Banken daher keine separaten ESG-orientierten Vergütungskomponenten zur Risikosteuerung, weil die Bank sich bereits im Rahmen ihrer Produkt- und Vertriebsstrategie hiermit auseinandersetzt. Dabei berücksichtigt sie sowohl physische Risiken wie etwa Risiken aufgrund einzelner Extremwetterereignisse und ihrer Folgen, Transitionsrisiken wie Risiken im Zusammenhang mit der Notwendigkeit einer abrupten Umstellung der Wirtschaft als auch ihre Interdependenzen, also etwa die Notwendigkeit einer abrupten Umstellung aufgrund starker Zunahme physischer Risiken.

Gibt es hier Empfehlungen für die Praxis?

Zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken gibt es von der BaFin ein ausführliches Merkblatt mit umfangreichen Good-Practice-Ansätzen. Wenn ich diese Ansätze umsetze und die Vergütungsstrategie – wie regulatorisch gefordert – auf die Geschäfts- und Risikostrategie anpasse, so bleibt für die Kerngeschäftstätigkeit kaum noch Bedarf für „eigenständige“ ESG-Faktoren. Wichtig ist jedoch, gerade für Investoren und auch für die Öffentlichkeit, Transparenz darüber zu schaffen, wie ESG-Faktoren hier bereits berücksichtigt werden.

Welche Auswirkungen sind zu erwarten?

Eine stärkere Befassung mit ESG-Faktoren, auch im Zusammenhang mit der Vergütung, stärkt das Bewusstsein für die Bedeutung der Nachhaltigkeit. Idealerweise stellen Aufsichtsräte oder Gesellschafter fest, dass ESG-Ziele dann besonders effizient sind, wenn sie in die Gesamtunternehmensstrategie eingebunden sind. Wir werden in ein paar Jahren sicherlich feststellen, dass viele Ziele, die heute vereinbart werden, nicht die Durchschlagskraft entfalten, die wir uns von ihnen versprechen. Beispiel: Selbst eine strikte Frauenquote wird die Anzahl von Frauen in Führungspositionen nicht schlagartig erhöhen. Sie kann aber sehr wohl das Bewusstsein für die Relevanz divers zusammengesetzter Führungsteams schärfen und dürfte so nicht nur die Unternehmenskulturen, sondern auch die Wahrnehmung des Themas in der Gesellschaft beeinflussen.

Sind ESG-Ziele für Bankvorstände nur überflüssig oder sogar schädlich?

Eine zu große Anzahl einzelner Ziele entfaltet keine Motivationswirkung mehr – das gilt auf jeder hierarchischen Ebene, auch für den Vorstand. Wenn ich separate ESG-Ziele aufnehme, muss ich also im Interesse der Steuerungswirkung andere Ziele streichen. Im schlimmsten Fall führt so die Aufnahme von ESG-Zielen dazu, dass ich andere Ziele streiche, die zur Risikosteuerung besser geeignet sind. Auf diesem Wege kann tatsächlich die Risikosteuerungswirkung der Vergütung verwässert werden. Ein durchdachter Umgang mit ESG-Zielen ist daher gerade bei Banken entscheidend. Diese Erkenntnis widerspricht dem Nachhaltigkeitsgedanken keineswegs: Das Fortbestehen der jeweiligen Bank ist vordringliches Ziel der Risikosteuerung, und dieser Fortbestand ist angesichts der Bedeutung von Finanzstabilität ein eigenes Nachhaltigkeitsziel.

Isabella Ries ist Senior Manager der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft.

Die Fragen stellte .

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