BGH-Urteil ruft BaFin auf den Plan
jsc Frankfurt
Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Geltung neu eingeführter Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken prüft die Finanzaufsicht BaFin, ob sie die Kreditwirtschaft über eine neue Allgemeinverfügung in die Pflicht nimmt. Die Aufsicht analysiere das Urteil und werde darauf achten, dass Geldhäuser den Richterspruch einhielten, kündigte BaFin-Exekutivdirektor Thorsten Pötzsch am Montag an.
Das Gericht hatte bestimmte AGB-Klauseln zur stillschweigenden Zustimmung von Kunden für unzulässig erklärt: Eine Bank oder Sparkasse darf demnach nicht ohne inhaltliche Einschränkung festlegen, dass eine Änderung der AGB automatisch gültig wird, sofern ein Kunde innerhalb von mindestens zwei Monaten nicht reagiert. Damit können Bankkunden potenziell Geld aus zurückliegenden Preiserhöhungen zurückfordern. Die Belastung könnte schlimmstenfalls sogar die Hälfte des Jahresüberschusses einer Bank aufzehren, wie die BaFin geschätzt hat.
Im Streit über die Zinsen von alten Prämiensparverträgen legte die Aufsicht wie erwartet eine Allgemeinverfügung vor, die Banken verpflichtet, auf ihre Kunden zuzugehen.
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