Klimaschutzgesetz

Drastische Einsparvorgaben brüskieren Industrie

Das neue Klimaschutzgesetz nimmt die deutsche Industrie mit einer stärkeren Reduzierung der Emissionen in die Pflicht. Wie die Ziele konkret erreicht werden sollen, bleibt der Entwurf indes schuldig.

Drastische Einsparvorgaben brüskieren Industrie

cru Frankfurt

Mit dem neuen Klimaschutzgesetz, das die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Generationengerechtigkeit umsetzen soll, zwingt die Bundesregierung die deutsche Industrie zu einer deutlich stärkeren Reduzierung von Treibhausgasen bis 2030 als bisher – ohne konkrete Mittel dazu vorzuschreiben. Dies sieht ein Entwurf der im Eiltempo geplanten Änderung des Klimaschutzgesetzes vor, der am heutigen Mittwoch im Bundeskabinett verabschiedet werden soll und der Börsen-Zeitung vorliegt. CO2-Neutralität soll damit bereits 2045 und nicht wie bislang geplant 2050 erreicht werden.

Die Industrie soll nach den Plänen der Bundesregierung die CO2-Emissionen bis 2030 um mehr als ein Drittel auf 118 Mill. Tonnen senken. Die Energiewirtschaft soll dann nur noch 108 Mill. Tonnen CO2 emittieren – mehr als die Hälfte weniger als die 280 Mill. Tonnen im Jahr 2020. Der Energiesektor muss damit gut ein Drittel mehr einsparen als bisher vorgesehen und trägt so die Hauptlast. Auch wenn es nicht explizit im Gesetz steht – das bedeutet aller Voraussicht das Aus für die letzten Kohlekraftwerke im Jahr 2030. RWE, Uniper, Steag, EPH und EnBW hatten gerade erst 2038 für das Ende der Kohleverstromung mit der Bundesregierung vertraglich ausgehandelt. „Im Industriesektor sind die indizierten Minderungen nur bei massiver Dekarbonisierung der Industrieanlagen und -prozesse erreichbar“, heißt es im Gesetzesentwurf: „Diese sind angesichts der Vorläufe und Investitionszyklen im Sektor entsprechend unmittelbar auf den Weg zu bringen.“ Wie die nun höher gesteckten Ziele erreicht werden sollen, bleibt indes ungewiss.

Scharfe Kritik kommt aus der deutschen Industrie: BDI-Präsident Siegfried Russwurm forderte schnelle Klarheit über die Auflagen zur Umsetzung des Klimagesetzes: „Unsere Unternehmen benötigen verlässliche Rahmenbedingungen, um das Ziel der Klimaneutralität auch tatsächlich zu erreichen.“ Firmen „müssen jetzt wissen, mit welchen Energiequellen sie ihre Anlagen dann betreiben können“.

Berichte Seite 6

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