Wettbewerbsrecht

Energiekrise ruft Kartellamt auf den Plan

Die Wettbewerbshüter haben die Mineralölkonzerne intensiv im Blick. Erste Erkenntnisse einer laufenden Sektoruntersuchung sollen im Herbst vorliegen.

Energiekrise ruft Kartellamt auf den Plan

ak Köln

Die hohen Energiepreise rufen die Kartellwächter auf den Plan. Die Wettbewerbshüter haben vor allem die Mineralölwirtschaft im Blick. „Der Wettbewerb im Kraftstoffmarkt funktioniert nicht gut“, sagte Kartellamtspräsident Andreas Mundt am Dienstag bei der Vorstellung des Jahresberichts seiner Behörde.

Ansatzpunkt ist der große Abstand zwischen dem Rohölpreis auf der einen Seite und den Raffinerie- und Tankstellenpreisen auf der anderen Seite; er hat sich laut Mundt in der zweiten August-Hälfte wieder verstärkt. „Wir gucken uns Kostenstrukturen, Marktstrukturen und die Gewinnmargen so gut an, um festzustellen, ob in den erhöhten Preisen möglicherweise auch ein missbräuchliches Instrument enthalten ist.“ Auffällig seien auch große regionale Unterschiede: So tanken Autofahrer in Bayern besonders teuer. Das Nord-Süd-Gefälle liege bei 23 Cent für Benzin und 25 Cent bei Diesel. Erste Ergebnisse einer im April begonnenen Sektoruntersuchung zur Mineralölbranche sollen im Herbst vorliegen.

Die hohen Strom- und Gaspreise beobachtet das Kartellamt ebenfalls intensiv, sieht jedoch für die größten Endkundenmärkte derzeit keine strukturellen Wettbewerbsprobleme, wie es im Jahresbericht heißt.

Vor dem Hintergrund von Energiekrise, Inflation und Knappheiten zeigt sich das Kartellamt großzügiger als sonst, was die Zusammenarbeit von Unternehmen angeht. So strebten Unternehmen, die Gasausfälle fürchteten, verstärkt Koope­rationen an, um zum Beispiel die Produktion sicherzustellen. Hier würden Interaktionen toleriert, bei denen das Kartellamt in normalen Zeiten einschreiten würde. „Wie wir Wettbewerbsrecht anwenden, muss sich in der Krise ein Stück weit verändern“, sagte Mundt. Er sprach von diversen anhängigen Verfahren. „In einer Notlage kann man nicht an der Seitenlinie stehen.“ Er mahnte jedoch, dass die Kooperationen zeitlich und inhaltlich beschränkt sowie verhältnismäßig sein müssten. Das Kartellamt werde in Kürze mehr über diese Fälle berichten, auch um anderen Unternehmen Leitlinien zu geben, was gehe und wo die Grenzen lägen.

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Bericht Seite 7