Investorensicht auf Managergehälter obsiegt
swa Frankfurt
Die Querelen zwischen Wirtschaftsprüfern und Unternehmen, wie Transparenz in der Vorstandsvergütung herzustellen ist, sind beigelegt. Dabei hat sich die internationale Sichtweise von Investoren durchgesetzt, die eine periodengerechte Darstellung des „Pay for Performance“ einfordert.
Zwischen Prüfern und Emittenten war es zu Reibereien gekommen, nachdem das Aktienrecht neue Regelungen zur Darstellung der Managersaläre in Vergütungsberichten vorgegeben hat. Im deutschen Recht wird seit Umsetzung der EU-Aktionärsrechterichtlinie zwischen „zugesagter“, „gewährter“ und „geschuldeter“ Vorstandsvergütung unterschieden. Begleittexten zum Gesetz war eine Interpretation zu entnehmen, wonach Kurzfristboni nicht mehr in dem Jahr gezeigt werden, in dem sie durch Zielerreichung verdient wurden, sondern erst bei Auszahlung – was Monate nach dem Stichtag geschieht. Das Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) hat sich nach einem Stakeholder-Meeting der international vorherrschenden Meinung angeschlossen und befunden, es sei auch eine andere Interpretation des Gesetzes zulässig – sofern Unternehmen diese erläutern.
Wertberichtigt Seite 6
Bericht Seite 9