Standardsetzer

Ruf nach einer globalen ESG-Sprache

Im Konzert der europäischen und internationalen Regulierer für ESG-Reporting spricht sich der deutsche Standardsetzer für global einheitliche Vorgaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung aus. Dabei ist das Deutsche Rechnungslegungs Standards...

Ruf nach einer globalen ESG-Sprache

swa Frankfurt

Im Konzert der europäischen und internationalen Regulierer für ESG-Reporting spricht sich der deutsche Standardsetzer für global einheitliche Vorgaben in der Nachhaltigkeitsberichterstattung aus. Dabei ist das Deutsche Rechnungslegungs Standards Committee (DRSC) global aktiv, um die Interessen deutscher Konzerne im engen Austausch mit den zuständigen Gremien zu adressieren, erläutert DRSC-Präsident Georg Lanfermann im Interview der Börsen-Zeitung.

„Bei der Nachhaltigkeitsberichterstattung haben wir frühzeitig Flagge gezeigt“, unterstreicht Lanfermann. Das DRSC besitze die nötigen Strukturen und Netzwerke, um „auf europäischer und internationaler Ebene auf Augenhöhe mitzureden“. Seine Organisation habe im vergangenen Jahr auch „mit aller Kraft“ die Bewerbung Frankfurts als Standort des internationalen ESG-Standardsetzers ISSB unterstützt. „Das war ein klares Commitment für die sogenannte Global Baseline, die Entwicklung von Mindeststandards für eine weltweite Anwendung“, ergänzt Lanfermann. Das DRSC unterstütze den ISSB mit Blick auf die europäische Seite, „wo es kann“.

In der auf EU-Ebene für die Entwicklung der Nachhaltigkeitsberichterstattung zuständigen Beratungsgruppe Efrag besetzen DRSC-Vertreter nach den Worten von Lanfermann eine Reihe von Schlüsselpositionen. Auch hier verfolgt das deutsche Bilanzierungsgremium das Ziel, auf eine international einheitliche Sprache im ESG-Reporting hinzuwirken. „Wir brauchen ESG-Standards, die harmonieren. Das würde allen das Leben erleichtern.“

Mit dem Anliegen, konsistente Standards zu schaffen, sieht er sich auf europäischer Ebene noch nicht am Ziel. Es gebe noch Diskussionsbedarf zum Beispiel beim Thema Proportionalität. „Auf Seiten der Europäischen Kommission hatte man lange kein klares Bild, wie viel Veröffentlichungspflichten man Unternehmen zumuten kann“, sagt er.

Das DRSC setze sich weiterhin für eine signifikante Kürzung der vorgesehenen Angabepflichten ein. Das Klassifikationssystem der EU-Taxonomie mache es für Unternehmen zudem unmöglich, sich in dem Rahmen in der ganzen Breite ihrer Geschäftstätigkeit darzustellen. „Sie sind damit nicht in der Lage, ihre Transformation zu mehr Klimaschutz sichtbar zu machen.“

Interview Seite 11