Gerichtsschlappe

Supreme Court lässt Bayer auflaufen

Nach vier gewonnenen Glyphosat-Prozessen in jüngster Zeit hat Bayer vor dem Obersten Gericht in den USA  eine Schlappe erlitten. Der Supreme Court lehnte es ab, die von dem Agrarchemiekonzern eingereichte Berufungsklage im Fall Edwin Hardeman anzunehmen.

Supreme Court lässt Bayer auflaufen

ak Köln

Nach vier gewonnenen Glyphosat-Prozessen in jüngster Zeit hat Bayer vor dem Obersten Gericht in den USA  eine Schlappe erlitten. Der Supreme Court lehnte es ab, die von dem Agrarchemiekonzern eingereichte Berufungsklage im Fall Edwin Hardeman anzunehmen. Da­mit wird der Fall des krebskranken Klägers, dem 25 Mill. Dollar Schadenersatz zugesprochen worden waren, nicht noch einmal aufgerollt.

Die Entscheidung kam nicht unerwartet, da die Generalstaatsanwältin bereits im Mai dem Gerichtshof empfohlen hatte, den Fall nicht zur Prüfung anzunehmen. Das hatte zu einem Kurssturz um bis zu 8% geführt. Auch am Dienstag drehte die Aktie ins Minus, nachdem die Entscheidung bekannt geworden war. Bayer teilte in einer Stellungnahme mit, die Ablehnung durch den Supreme­ Court nicht nachvollziehen zu können. Der Konzern betonte erneut, dennoch auf die Rechtsrisiken möglicher künftiger Klagen vollständig vorbereitet zu sein. In einem weiteren Glyphosat-Fall hat Bayer ebenfalls die Prüfung durch den Supreme­ Court beantragt.

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