Thermofenster bringen Mercedes in Bedrängnis
ahe Brüssel
Mercedes-Benz steht vor einer empfindlichen Niederlage vor dem Gerichtshof der EU. Der Generalanwalt des Luxemburger Gerichts plädierte dafür, dass Käufer von Diesel-Autos, die eine illegale Abschalteinrichtung haben, Ersatzansprüche gegen den Fahrzeughersteller geltend machen können. Wie hoch dieser Anspruch ausfallen sollte, liege in der Verantwortung der EU-Mitgliedstaaten, hieß es in dem Schlussantrag zu einem Fall, in dem ein Käufer einer gebrauchten C-Klasse von Mercedes auf Schadenersatz geklagt hatte. Das Abgasrückführungssystem des Pkw sah ein sogenanntes Thermofenster vor.
Das Urteil des Gerichts steht noch aus. In vielen Fällen folgen die Richter allerdings den jeweiligen Schlussanträgen des Generalanwalts. Mercedes-Benz erklärte am Donnerstag lediglich, man wolle über den Ausgang des Verfahrens nicht spekulieren. Nach Einschätzung eines Klägeranwalts, der über 40000 Mandanten in der Sache vertritt, muss der Konzern aber „mit einer weiteren Klagewelle rechnen“, sollten die Richter dem Generalanwalt folgen.
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