Airlines beschneiden Stimmrechte

Ryanair und Wizz Air reagieren auf Brexit - Anpassung an EU-Regeln

Airlines beschneiden Stimmrechte

hei Frankfurt – Mehrere Fluggesellschaften, die bisher mehrheitlich oder zu größeren Teilen von Aktionären aus Großbritannien kontrolliert werden, haben angekündigt, die Rechte dieser Shareholder mit Wirkung zum 1. Januar zu beschneiden. Damit tragen die Airlines einer EU-Vorschrift Rechnung, die verlangt, dass sie mehrheitlich unter Kontrolle von Aktionären in der EU sein müssen, um ihre Flugrechte in der Gemeinschaft zu behalten.Im Zuge des sich abzeichnenden Brexits hatten unter anderem Ryanair und Easyjet seit Jahren darum gekämpft, ihre Aktionärsbasis auf dem Kontinent entsprechend zu verbreitern. Bei Easyjet, die die Beschränkung von Stimmrechten nicht in der EU ansässiger Anteilseigner schon vor Weihnachten verkündet hatte, lag die Beteiligung von Investoren, die in der EU ihren Sitz haben, zuletzt bei 47 %. Ryanair kündigte nun ebenfalls an, dass alle Aktionäre außerhalb der EU ihre Stimmrechte verlieren. Wie viele Investoren der in Irland (das weiterhin EU-Mitglied bleibt) registrierten Airline, deren Aktien hauptsächlich an der LSE gehandelt werden, betroffen sind, wurde nicht mitgeteilt.Bei der ebenfalls in London notierten Wizz Air sitzt die übergroße Mehrheit der Anleger außerhalb der EU, wenn auch Großbritannien nun herausfällt. Die auf den Osteuropa-Verkehr konzentrierte Billigfluglinie gibt deren Beteiligung mit rund 80 % an. Sie lässt überdies wissen, dass 60 % ihrer Aktionäre mit Stimmrechtsbeschränkungen belegt werden sollen.Betroffen von den EU-Regeln ist auch die British-Airways-Mutter IAG, der auch Iberia und Vueling gehören. IAG hat ihren Sitz in Spanien, jedoch signifikanten Aktionärsbesitz in Großbritannien, den USA und Katar. Die Gruppe ließ wissen, eine regelkonforme Änderung ihrer Anteilseignerstruktur anzustreben. Unterdessen haben Großbritannien und die EU im Brexit-Vertrag vereinbart, die Anforderungen an die Eigentumsverhältnisse der Fluggesellschaften binnen zwölf Monaten zu überarbeiten, um Schwierigkeiten im Flugverkehr auszuschließen.