Corporate Governance

Anleger bevorzugen hybride Haupt­versammlung

Mehrere Anlegervertreter sprechen sich gegen den Gesetzesvorschlag zur Einführung virtueller Hauptversammlungen (HV) aus. Eine Einschränkung der Aktionärsrechte in der HV sei nicht akzeptabel.

Anleger bevorzugen hybride Haupt­versammlung

swa Frankfurt

Der Gesetzesvorschlag zur Einführung virtueller Hauptversammlungen (HV) findet keine Zustimmung der Anlegervertreter. Der Fondsverband BVI hält die Eingriffe in die Eigentumsrechte durch die Regulierung für ungerechtfertigt. „Die Aktionärsdemokratie kommt zu kurz“, sagt BVI-Hauptgeschäftsführer Thomas Richter. Eine Einschränkung der Aktionärsrechte in der HV sei nicht akzeptabel. Für den BVI ist es nicht hinzunehmen, dass Anteilseigner Rede-, Frage- und Auskunftsrecht in einer virtuellen HV nach den Vorstellungen des Gesetzgebers nicht mehr kombiniert ausüben können. Kritisch ist es aus Sicht des Fondsverbands, dass das Bundesjustizministerium nicht den Anspruch habe, „die bewährte und von vielen Aktionären bevorzugte Präsenz-Hauptversammlung über eine Einbindung digitaler Elemente zu modernisieren“.

Auch die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) spricht sich für ein hybrides HV-Format aus. Die in Pandemiezeiten neu gewonnenen technischen Kenntnisse der virtuellen Übertragung von Hauptversammlungen sollten genutzt werden, um einem breiteren Aktionärskreis die Teilnahme zu ermöglichen. Dabei müsse gesichert sein, dass die Aktionärsrechte unabhängig vom HV-Format gleichwertig gewährt werden. Die Verlagerung einzelner Aktionärsrechte vor die HV dürfe es nicht geben. Auch die DSW lehnt die Entkopplung von Rede- und Fragerecht ab.

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