Klagewelle

Bayer gewinnt weiteren Glyphosat-Prozess

Das Blatt scheint sich zu wenden: Zum dritten Mal in Folge hat Bayer einen Glyphosat-Prozess für sich entschieden. Wichtiger aber ist, ob der Supreme Court die Berufungsklage annimmt.

Bayer gewinnt weiteren Glyphosat-Prozess

ab Köln

Kurz vor der richtungsweisenden Entscheidung des Supreme Court in den USA hat Bayer einen weiteren Glyphosat-Prozess für sich entschieden. Ein Geschworenengericht in Jackson County, Missouri, urteilte, dass der Unkrautvernichter aus den Laboren von Monsanto nicht die Ursache für die Krebserkrankung des Klägers Allan Shelton war. Es ist der dritte Prozess in Folge, den die Leverkusener in erster Instanz für sich entschieden haben.

Mit dem Urteil fühlt sich Bayer in der eigenen Einschätzung bestätigt, dass das Herbizid Roundup nicht krebserregend ist. „Wir haben großes Mitgefühl mit Allan Shelton, die Jury hat aber die Beweise von beiden Seiten abgewogen und ist zu dem Schluss gekommen, dass Roundup nicht für seine Krankheit verantwortlich ist“, heißt es in einer Stellungnahme. Die Entscheidung entspreche den wissenschaftlichen Erkenntnissen der vergangenen 40 Jahre.

Nun kommt es darauf an, ob der Oberste Gerichtshof der USA die von Bayer eingereichte Berufungsklage in einem anderen Fall annimmt. Voraussichtlich am Montag soll die Entscheidung fallen. Die Chancen sind gering, da Generalstaatsanwältin Elizabeth Prelogar, welche die US-Regierung vor dem Supreme Court vertritt, von der Annahme der Berufung abgeraten hat. In aller Regel hält sich das Gericht an die Empfehlung der US-Regierung.

Nicht nur im Fall Edwin Hardeman, dem 25 Mill. Euro Schadenersatz zugesprochen wurden, hat sich Bayer an den Supreme Court gewandt. Im März wurde eine weitere Berufung vor dem US-Gerichtshof beantragt, im Fall des Ehepaares Pilliod. Bislang hat Bayer drei Prozesse rund um das Herbizid Glyphosat auch in der Berufungsinstanz verloren. Die Kläger führen ihre Krebserkrankung auf die Verwendung von Roundup zurück und machen entsprechend Schadenersatz geltend.

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