Digital Services Act

EU-Einigung auf neue Regeln für das Internet

Nach dem Digital Markets Act (DMA) haben sich die EU-Gesetzgeber nun auch auf den Digital Services Act (DSA) verständigt, dem zweiten Teil des großen Digitalpakets, das die Regulierung des Internets und der Online-Plattformen grundlegend neu ausrichtet. Die Rede ist von einem digitalen Grundgesetz.

EU-Einigung auf neue Regeln für das Internet

ahe Brüssel

Das Europaparlament und die EU-Mitgliedstaaten haben sich auf grundlegend neue Regeln für den Umgang mit digitalen Diensten, Online-Marktplätzen und anderen Plattformen verständigt, die im Laufe des nächsten Jahres in Kraft treten sollen. Das Gesetz über digitale Dienste (Digital Services Act/DSA) soll dann Teile der schon mehr als 20 Jahre alten E-Commerce-Richtlinie in der EU ersetzen.

Ziel ist es, den Handel im Internet sicherer zu machen, aber auch, Hassrede, schädliche Desinformationen und Fake News schneller aus dem Netz zu entfernen. Konkrete Fristen für das Löschen von Beiträgen von Online-Plattformen sind allerdings nicht vorgesehen. Und die Plattformen müssen zudem strengere Garantien entwickeln, um sicherzustellen, dass Meldungen und Meinungen nicht willkürlich und nicht diskriminierend gelöscht werden und dass diese Entscheidungen auf Antrag auch überprüft werden können. Online-Marktplätze müssen künftig außerdem nachweisen, dass die von Händlern bereitgestellten Informationen zuverlässig sind („Know Your Business Customer“), um so auch den Verkauf gefälschter Produkte einzudämmen.

Neuer Krisenmechanismus

Besonders große Plattformen und Suchmaschinen mit mindestens 45 Millionen Nutzern – was 10% der EU-Verbraucher entspricht – müssen deutlich mehr Regeln befolgen als kleinere. Sie müssen unter anderem regelmäßig ihre systemischen Risiken bewerten, diese mindern und sich jedes Jahr unabhängigen Audits unterziehen. Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine haben die EU-Gesetzgeber kurzfristig auch noch einen Krisenmechanismus in den DSA eingefügt, demzufolge die EU-Kommission in Fällen wie Krieg, Pandemie oder Terror weitere zeitlich befristete Instrumente erhält, die die Auswirkungen von Manipulationen noch weiter begrenzen sollen.

Die großen Plattformen müssen künftig grundsätzlich ihre Algorithmen öffnen: Zum einen müssen sie der Wissenschaft und der EU-Kommission Zugang zu funktionsinternen Daten geben. Zum anderen erhalten aber auch Nutzer einen Einblick in die Weiterempfehlungssysteme (wie etwa auf Tiktok) und zugleich Optionen, Änderungen in den Einstellungen vorzunehmen.

Die Möglichkeiten für personalisierte Werbung werden durch die neue EU-Gesetzgebung deutlich eingeschränkt: Sensible Daten wie religiöse oder politische Überzeugungen, sexuelle Vorlieben oder die ethnische Herkunft dürfen nicht mehr für solche gezielte Werbung genutzt werden. Bei Minderjährigen wird personalisierte Werbung grundsätzlich verboten. Nicht mehr erlaubt sein wird durch den DSA die Manipulation der Nutzer durch irreführende Darstellungen im Internet, die diese zu einer bestimmten (Kauf-)Entscheidung drängen („Dark Patterns“).

Die neuen Internetregeln sollen EU-weit einheitlich angewandt werden mit der EU-Kommission als zentraler Aufsichtsbehörde. Die zusätzlichen Kosten für die Aufsicht sollen durch eine Gebühr von den Unternehmen selbst finanziert werden, die auf 0,05% ihrer weltweiten Einnahmen festgelegt wurde. Die Nichtbeachtung der Regeln könnte Strafen von bis zu 6% des Jahresumsatzes nach sich ziehen.

Der nun gefundenen politischen Einigung muss noch das Plenum des EU-Parlaments und der Ministerrat zustimmen, was als Formsache gilt. Die Regeln treten dann nach 15 Monaten Übergangsfrist in Kraft.