Nach zehnjähriger Blockade

EU-Staaten einigen sich doch noch auf Frauenquote

Die EU-Staaten haben sich nach einer fast zehnjährigen Blockade doch noch auf die Einführung einer Frauenquote in Aufsichtsräten börsennotierter Unternehmen verständigt. Abgeschlossen ist das Gesetzgebungsverfahren damit aber noch nicht.

EU-Staaten einigen sich doch noch auf Frauenquote

ahe Brüssel

Nach fast zehn Jahren Kontroverse haben sich die EU-Staaten doch noch auf die Frauenquote bei börsennotierten Unternehmen geeinigt. Der Verständigung am Montag bei einem Treffen der zuständigen Arbeits- und Sozialminister in Brüssel war eine Entscheidung der Bundesregierung vorausgegangen, die langjährige Blockade Deutschlands zu beenden. Den ursprünglichen Vorschlag der EU-Kommission von November 2012 hatte die französische Ratspräsidentschaft noch einmal überarbeitet.

Die Richtlinie sieht nun vor, dass Unternehmen bis 2027 Mindestanforderungen erfüllen müssen: Entweder muss der Frauenanteil in Aufsichtsräten beziehungsweise bei „nicht geschäftsführenden Direktoren“ dann 40 % oder mehr betragen oder für alle Mitglieder der Leitungsorgane mindestens 33 % betragen. In Ländern, in denen schon Maßnahmen festgelegt worden sind – wie etwa Zielvorgaben auf nationaler Ebene für eine ausgewogenere Vertretung von Frauen und Männern –, können Verpflichtungen aufgehoben werden.

Nach Angaben von Bundesfrauenministerin Anne Spiegel (Grüne) trifft dies auch auf Deutschland zu. Sie verwies auf die Regulierung durch das Zweite Führungspositionen-Gesetz: „Damit fällt für Deutschland kein weiterer Umsetzungsbedarf an.“ EU-weit waren im Oktober 2021 nur 30,6 % der Mitglieder von Leitungsorganen Frauen. Unter den Vorsitzenden der Leitungsorgane waren 8,5 % weiblich. Ministerin Spiegel zufolge waren in Ländern mit verbindlichen Quoten teils doppelt so viele Frauen in Vorständen. Die SPD-Europaabgeordnete Maria Noichl rechnet damit, dass die Entscheidung zu den Aufsichtsräten auch Signalwirkungen für andere Unternehmensbereiche entfacht.

Nur Zwischenschritt

Die Einigung der EU-Staaten ist nur ein Zwischenschritt in der Gesetzgebung. Die zuständigen Ausschüsse des EU-Parlaments wollen am Mittwoch ein altes Verhandlungsmandat des Parlaments noch einmal neu bestätigen, damit dieses noch im März vom Plenum abgesegnet werden kann. Unmittelbar im Anschluss könnten dann die Schlussverhandlungen zwischen Mitgliedstaaten, Parlament und der EU-Kommission beginnen. Die Richtlinie müsse so schnell wie möglich in Kraft treten, sagte Noichl.