Minibonds

Eyemaxx reißt VST mit in die Tiefe

Nach Eyemaxx ist nun auch der Bauzulieferer VST insolvent. Damit fällt ein weiterer Minibond aus. Das Insolvenzverfahren läuft in Österreich, so dass deutschen Anleihegläubigern erhebliche Nachteile drohen.

Eyemaxx reißt VST mit in die Tiefe

hek Frankfurt

Der Pleitefall Eyemaxx zieht Kreise. Nun macht auch die Schwestergesellschaft VST Building Technologies, die geschäftlich und personell mit dem Projektentwickler verbunden ist, die Grätsche. Damit fällt ein weiterer in Deutschland begebener Mittelstandsbond aus. VST steht nun vor einem Insolvenzverfahren in Österreich. Anders als Eyemaxx, die ihren rechtlichen Sitz in Deutschland (Aschaffenburg) hat, ist VST in Leopoldsdorf bei Wien zu Hause. Insofern erschient eine Sanierung nach österreichischem Recht naheliegend. Doch für deutsche Anleihegläubiger bringt das ähnlich wie bei Eyemaxx erhebliche Nachteile mit sich, wie die Anwaltskanzlei Heuking Kühn Lüer Wojtek und die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) auf Anfrage bestätigen.

Die VST-Anleihe wurde im Juni 2019 platziert. Der Bond hat ein Volumen von 15 Mill. Euro, eine Laufzeit von fünf Jahren und ist mit einem vergleichsweise hohen Kupon von 7% ausgestattet. Die Notierung ist bereits im Oktober auf unter 20% abgestürzt und bewegt sich aktuell bei nur noch 6% des Nennwerts.

Am Montag hat VST ein sogenanntes Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beim Landesgericht Korneuburg beantragt. Bei diesem Prozedere handelt es sich um ein Insolvenzverfahren, das nach Angaben der Beratungsgesellschaft One Square Advisory Services Parallelen zum deutschen Schutzschirmverfahren aufweist. Die im Sanierungsplan vorgesehene Quote von 20%, die innerhalb von drei Jahren zu zahlen ist, entspricht dem gesetzlichen Mindestwert. Wie beim Projektentwickler Eyemaxx müssten Gläubiger also 80% ihrer Forderungen in den Wind schreiben.

Die Erfahrung mit österreichischen Insolvenzverfahren zeige, dass die Rechte deutscher Anleihegläubiger in einer deutschen Insolvenz einfacher geltend zu machen und sehr viel besser durchsetzbar seien, stellte One Square im Fall Eyemaxx klar. So sehe das österreichische Recht für eine deutsche Anleihe keinen gemeinsamen Vertreter vor, der die Rechte der Gläubiger geltend macht.

Eigentümer werden geschont

Folglich müsse jeder Bondinhaber seine Forderung individuell anmelden und individuell einen Vertreter bevollmächtigen, was viel Aufwand gerade für kleinere Gläubiger sei. Die DSW klagte über die „Flucht in das österreichische Insolvenzrecht“ und warnte, dass die Rechte der Anleihekäufer unangemessen verkürzt würden, während es augenscheinlich keine Einschnitte bei den Eigentümern geben solle.

Drunter und drüber ging es zuletzt bei dem vermeintlichen Rückzug von VST von der Wiener Börse. Erst verkündete das Unternehmen, dass der Aktienhandel im Marktsegment Direct Market Plus noch am selben Tag eingestellt werde. Das Delisting erhöhe die Flexibilität und spare Kosten. Kurz darauf korrigierte das Unternehmen die Meldung: Es werde ausdrücklich keine Notierungseinstellung vorgenommen, sondern lediglich ein Segmentwechsel in den Direct Market der Wiener Börse. Abermals bestätigt wurde, dass die Listings im M:access der Münchener Börse und im Frankfurter Freiverkehr bestehen bleiben.

VST-Hauptaktionär ist die Sankt Leopold Privatstiftung von Aufsichtsratschef Michael Müller, der auch größter Aktionär von Eyemaxx ist und bis vor kurzem als Alleinvorstand agierte. Nach Angaben der Researchfirma SRC hält die Stiftung drei Viertel der VST-Aktien. SRC hatte Ende Oktober vor einem „deutlich erhöhten Risiko für einen Insolvenzfall“ gewarnt. VST versicherte daraufhin, nicht zahlungsunfähig zu sein, räumte dann aber Mitte November „eine potenzielle Gefahr für den Fortbestand“ ein. 2020 erwirtschaftete VST 58,6 Mill. Euro Umsatz.

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