Aktionärsrechte

Ignoranz und fehlende Aufsicht bei den Neobrokern

Wer kontrolliert, ob auch Neobroker ihre Verpflichtungen aus der Aktionärsrechterichtlinie SRD II einhalten? Die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) musste jetzt feststellen: niemand.

Ignoranz und fehlende Aufsicht bei den Neobrokern

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Eigentlich hoffen Europas Verbraucher- und Aktionärsschützer, dass die Digitalisierung und die Verbreitung neuer Technologien wie Blockchain helfen, die direkte Kommunikation zwischen Emittenten und Aktionären zu verbessern. Und eigentlich könnten in dem Zusammenhang auch die Neobroker eine wichtige Rolle spielen, die gerade für junge, digitalaffine Privatanleger attraktiv sind. Wie Better Fi­nance und die DSW aber in ihrer Studie feststellen mussten, bieten Neobroker Privatanlegern in vielen Fällen eine Stimmrechtsausübung überhaupt nicht an. Darüber hinaus erklären sie auch noch öffentlich, dass sie überhaupt keine Verpflichtung haben, die Aktionäre entsprechend zu informieren und ihnen die Ausübung ihres Stimmrechts zu erleichtern – obwohl gerade dies die Aktionärsrechterichtlinie SRD II klar vorschreibt. Die Ignoranz der Neobroker, denen die EU-Kommission ihr umstrittenes Geschäftsmodell „Payment for Orderflow“ gerne verbieten möchte, könnte auch mit einer Lücke in der Aufsicht zu tun haben. Die DSW bekam auf jeden Fall auf Nachfrage von der BaFin zu hören, sie sei nicht zuständig (was an der deutschen SRD-II-Umsetzung liegt). Die europäische Aufsichtsbehörde ESMA winkt aber ebenfalls ab und verweist zurück auf die nationale Ebene. Die DSW fordert daher nun ein EU-einheitliches Aufsichtsregime – damit irgendwann nicht nur der Kauf und Verkauf von Wertpapieren, sondern auch die Rechte hieraus über Smartphone und Tablet ohne Hürden ausgeübt werden können.