Aktiengesetz

Siemens Healthineers reizt HV-Gesetz aus

Die ersten Hauptversammlungen (HV) im neuen Jahr werfen ihre Schatten voraus. Dabei nutzen die ersten Unternehmen das neue Gesetz zu virtuellen Aktionärstreffen in unterschiedlicher Intensität. Siemens und die Tochtergesellschaft Siemens Energy...

Siemens Healthineers reizt HV-Gesetz aus

swa Frankfurt

Die ersten Hauptversammlungen (HV) im neuen Jahr werfen ihre Schatten voraus. Dabei nutzen die ersten Unternehmen das neue Gesetz zu virtuellen Aktionärstreffen in unterschiedlicher Intensität. Siemens und die Tochtergesellschaft Siemens Energy wollen von ihren Anteilseignern eine Ermächtigung von zwei Jahren, um eine virtuelle HV abhalten zu können. Damit machen sie nicht von der gesetzlich möglichen maximalen Laufzeit der Bewilligung von fünf Jahren Gebrauch. Siemens Healthineers entscheidet anders und lässt über eine bis zur HV im Februar 2028 laufende Ermächtigung abstimmen.

Viele Investoren sehen das virtuelle Format kritisch und wollen den Unternehmen schon gar nicht für fünf Jahre freie Hand geben. Alle drei Unternehmen mit Siemens im Namen laden für 2023 zum virtuellen HV-Format ein – das ermöglicht die gesetzliche Übergangsfrist, bevor die Satzung geändert wird. Siemens Energy macht den Auftakt mit der Online-HV am 7. Februar, Siemens folgt am 9. des Monats, Healthineers dann am 15. Februar.