Baywa nimmt wichtige Hürde für Sanierung
Baywa nimmt wichtige Hürde im Sanierungsverfahren
sck München
Der Agrarhandelskonzern Baywa hat in seinem Sanierungsverfahren eine wichtige Hürde überwunden, um eine Pleite abzuwenden. Das Münchner Traditionsunternehmen teilte ad hoc mit, dass beim vorgelegten Restrukturierungsplan im Rahmen eines sogenannten StaRUG-Verfahrens die erforderliche Mehrheit für eine Zustimmung erreicht worden sei. Das zuständige Amtsgericht in München müsse das noch bestätigen.
Vorausgegangen war ein Treffen von Gläubigern und Aktionären der Baywa, zu dem das Amtsgericht München eingeladen hatte. Über ein Verfahren auf Basis des Gesetzes über „Stabilisierungs- und Restrukturierungsrahmen für Unternehmen“ (StaRUG) können sich angeschlagene Firmen ohne Insolvenzverfahren sanieren. Die Baywa wählte diesen Weg, um Gläubiger, die nicht mitziehen wollten, vor Gericht zu zwingen. Um dies zu erreichen, mussten mindestens 75% der Gläubiger und Aktionäre zustimmen. Größte Anteilseigner der Baywa sind die Volks- und Raiffeisenbanken in Bayern.
Restrukturierung bis Ende 2028
Wäre die Quote nicht erreicht worden, hätten kreditgebende Banken im Juni die Rückzahlung von Darlehen fällig stellen können. Der Baywa drohte damit die Zahlungsunfähigkeit.
Im Fall der Baywa lehnten zuvor einige Gläubiger den Restrukturierungsplan ab. Nun wurden sie überstimmt, vor allem von den großen Gläubigerbanken.
Der überarbeitete Plan sieht vor, dass die Baywa bis Ende 2028 gesundet ist.
Dazu werden unter anderem Beteiligungen verkauft und Standorte geschlossen. Ursprünglich war vorgesehen, die Sanierung bis Ende 2027 abzuschließen.