Beschleunigungsgesetz

Startschuss für Windradausbau fällt

Der Windradausbau in Deutschland soll mehr Schub bekommen. Die Ampel arbeitet an einem neuen Gesetzt für Projektierer und Turbinenbauer.

Startschuss für Windradausbau fällt

cru Frankfurt

Das Startsignal für den Turboausbau der Windkraft in Deutschland ist gefallen. Windparkprojektierer wie PNE oder Windturbinenbauer wie Nordex, Vestas und Siemens Gamesa erhalten nach Jahren der Flaute hierzulande bald durch das von der Ampel-Koalition geplante Gesetz zur Beschleunigung des Ausbaus von Windrädern an Land einen kräftigen Schub. Das geht aus dem Entwurf hervor, den die Fraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP jetzt vorgelegt haben. Für den Ausbau der Windenergie an Land ist laut Entwurf notwendig, dem Mangel an verfügbarer Fläche Abhilfe zu schaffen sowie Planungs- und Genehmigungsverfahren zu beschleunigen. Der Kurs der Nor­dex-Aktie legte am Mittwoch um zeitweise 4,6% auf 9 Euro zu.

Der Hintergrund: Mit dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2023, das sich im parlamentarischen Prozess befindet, werden die Ausbauziele für erneuerbare Energien deutlich angehoben. So sollen 80% des in Deutschland verbrauchten Stroms 2030 aus erneuerbaren Quellen stammen, um im Jahr 2045 Treibhausgasneutralität zu erreichen. Auch soll damit der Verzicht auf den Import von Gas aus Russland ermöglicht werden.

Unter Berücksichtigung des wachsenden Strombedarfs muss die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien von knapp 240 Terawattstunden im Jahr 2021 auf 544 bis 600 Terawattstunden im Jahr 2030 erhöht werden. Denn die Bundesregierung rechnet mit einem Anstieg des Stromverbrauchs von heute 560 auf 750 Terawattstunden durch Elektromobilität, Digitalisierung und synthetische Erzeugung von grünem Wasserstoff als emissionsfreiem Energieträger.

Größere Ausschreibungen

Um die neuen Ausbauziele zu erreichen, legt das EEG 2023 deutlich angehobene Ausbaupfade und Ausschreibungsmengen für die einzelnen Technologien zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien fest. Bei der Windenergie an Land werden die Ausbauraten auf ein Niveau von 10 Gigawatt pro Jahr – mit Ausschreibungen zu regelmäßigen Terminen immer am jeweils ersten Februar, Mai, August und November – gesteigert, so dass im Jahr 2030 insgesamt rund 115 Gigawatt Windleistung in Deutschland installiert sein sollen.

Zur Erreichung der EEG-2023-Ausbauziele müssen 2% der Bundesfläche für die Windenergie an Land ausgewiesen werden. Dies erfordert mehr als eine Verdoppelung der aktuell ausgewiesenen Fläche. Derzeit sind nur rund 0,8% der Bundesfläche für die Windenergie an Land reserviert, tatsächlich verfügbar sind lediglich 0,5%. Zudem sind die Flächenausweisungen für Windenergieanlagen im Bundesgebiet sehr ungleich verteilt. Daher werden den Ländern verbindliche Flächenziele vorgegeben – sogenannte Flächenbeitragswerte.

Das Gesamtziel von 2% der Bundesfläche werde durch einen Verteilungsschlüssel „sachgerecht und transparent“ zwischen den Ländern verteilt – inklusive Zwischenzielen.

Zudem geht es um die Beschleunigung der Planungs- und Genehmigungsverfahren über die planerische Steuerung nach Baugesetzbuch. Die verbindlichen Flächenziele nach Windbaugesetz sollen in die Systematik des Bauplanungsrechts des Baugesetzbuchs integriert werden.

Dieser planerischen Steuerung durch die Ausweisung von Windenergiegebieten soll im Ergebnis nur noch dann Ausschlusswirkung zukommen, wenn die Flächenziele erreicht werden. Andernfalls sollen Windenenergieanlagen im gesamten Planungsraum privilegiert zulässig sein. Landesrechtliche Mindestabstandsregelungen auf der Grundlage der sogenannten Länderöffnungsklausel des Baugesetzbuches sollen weiterhin möglich sein. Sie sollen aber an die Erfüllung der Pflichten nach dem Windbaugesetz gekoppelt werden, insbesondere müssen die Flächenziele erreicht werden. Die Länder sollen verpflichtet werden, zu regeln, dass die Mindestabstände nicht für Flächen gelten, die planerisch für Windenergieanlagen ausgewiesen sind.