Hauptversammlung

Thyssenkrupp schafft sich neuen Kapitalrahmen

Über Jahre fehlten Thyssenkrupp Vorratsbeschlüsse zur Beschaffung frischen Eigenkapitals. Das soll sich mit der Hauptversammlung im Februar ändern.

Thyssenkrupp schafft sich neuen Kapitalrahmen

ab Köln – Von der Tagesordnung zur Hauptversammlung (HV) von Thyssenkrupp geht Signalwirkung aus, will sich der im Umbau befindliche Traditionskonzern doch endlich wieder Vorratsbeschlüsse zur Beschaffung frischen Eigenkapitals einholen. Seit der HV 2019 waren die Essener an dieser Stelle blank, so dass eine etwaig erforderliche Kapitalerhöhung nur über eine außerordentliche HV hätte gelingen können.

Angesichts der schwierigen wirtschaftlichen Lage, in der sich der Konzern seit Jahren befindet – auch für den abgelaufenen Turnus erhalten die Aktionäre keine Ausschüttung –, wären die Essener mit einer früheren Bitte zur Schaffung genehmigten Kapitals bei den Aktionären vermutlich auf taube Ohren gestoßen. Nachdem im abgelaufenen Turnus aber zumindest operativ der Turnaround gelungen ist, signalisiert Thyssenkrupp mit der Tagesordnung, wieder in der Normalität angekommen zu sein.

Konkret will sich Thyssenkrupp genehmigtes Kapital im Umfang von 300 Mill. Euro, entsprechend einem Anteil am Grundkapital von 18,8 %, schaffen. Dabei kann bei einer Erhöhung um bis zu 10 % des Grundkapitals das Bezugsrecht ausgeschlossen werden. Zudem will sich der Stahlkonzern auch die Erlaubnis zur Ausgabe von Wandel- und/oder Op­tionsschuldverschreibungen im Vo­lumen von 250 Mill. Euro (15,7 % des Grundkapitals) einholen. Die Be­schlüsse sollen jeweils fünf Jahre, also bis 3. Februar 2027, gültig sein. Zugleich soll die Hauptversammlung den Vorstand zum Rückkauf eigener Aktien ermächtigen, wobei dabei auch auf den Einsatz von Derivaten zurückgegriffen werden kann. All diese Vorratsbeschlüsse sind bei börsennotierten Konzernen üblich, um Flexibilität in Finanzierungsthemen zu haben.

Last but not least leitet Thyssen mit der Hauptversammlung im Februar 2022 den Wechsel des Wirtschaftsprüfers – derzeit ist das PricewaterhouseCoopers – ein. Demnach soll auf Empfehlung des Prüfungsausschusses KPMG mit der Prüfung für den Abschluss 2022/23 beauftragt werden. Zur Wahl stellte der Ausschuss KPMG oder Deloitte, wobei „eine begründete Präferenz für KPMG besteht“, wie es heißt.