BdB-Positionspapier

Banken fordern neues europäisches Daten-Gesetz

Der Bundesverband deutscher Banken plädiert für ein neues europäisches Datengesetz, das das Teilen und Nutzen von Daten erleichtert. Davon würden, so der BdB, nicht zuletzt Banken und andere Finanzunternehmen profitieren, die ihren Kunden vielfältige neue, individualisiertere Angebote machen könnten.

Banken fordern neues europäisches Daten-Gesetz

ahe Brüssel

Die deutschen Privatbanken fordern Nachbesserungen im europäischen Rechtsrahmen, die den Austausch und die Nutzung von Daten erleichtern. „Der Datenrahmen muss branchenübergreifend neu definiert werden“, heißt es in einem Positionspapier, das der Bundesverband deutscher Banken (BdB) in den kommenden Tagen veröffentlichen will und das der Börsen-Zeitung vorab vorliegt. Der Zugang zu Daten und ihre Wiederverwendungsmöglichkeit würden zu Recht als entscheidende Voraussetzungen für die Technologieführerschaft von morgen und für eine wettbewerbsfähige EU-Datenwirtschaft gelten.

Zu den aktuellen Problemen in der Datenökonomie zählte der Bankenverband fehlende oder nicht bekannte Zugangsmöglichkeiten zu Daten außerhalb des eigenen Unternehmens, uneinheitliche Datenformate und nicht vorhandene technische Schnittstellen sowie Unsicherheiten über die rechtlichen Rahmenbedingungen bei der Nutzung insbesondere von personenbezogenen Daten. „Dies alles führt zu einem hohen Aufwand in den Unternehmen, noch bevor ein kommerzieller Effekt sichtbar oder realisierbar wird, weswegen der Versuch, neue Kundenmehrwerte aus dem Zusammenspiel unterschiedlichster Daten zu generieren, häufig gar nicht unternommen wird“, heißt es in dem Papier.

BdB-Hauptgeschäftsführer Andreas Krautscheid forderte daher ein europäisches Datengesetz, in dem ein Anspruch auf Datenzugang und -übertragbarkeit für Verbraucher und Unternehmen horizontal, also branchenübergreifend, verankert wird. Im Gespräch mit der Börsen-Zeitung verwies er darauf, dass mit der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und der zweiten Zahlungsdienste-Richtlinie (PSD2) zwar schon wesentliche Grundlagen für den Austausch personenbezogener Daten in der europäischen Privatwirtschaft gelegt worden seien.

Individualisierte Angebote

Aber in der DSGV fehlten konkrete Vorgaben zur technischen Umsetzung, und die Regeln bezögen sich halt auch nur auf personenbezogene Daten. „Damit erfasst die DSGVO nun einen Teil der Daten, die genutzt werden könnten, um das Potenzial einer europäischen Datenökonomie zu heben“, monierte Krautscheid.

Grundsätzlich positiv bewertete der Bankenverband in seinem Positionspapier den Data Governance Act, über den die europäischen Gesetzgeber vor einigen Tagen eine politische Einigung erzielt haben. Und auch der geplante Digital Markets Act (DMA), der sich noch in den Schlussverhandlungen befindet, ist nach den Worten von Krautscheid „ein richtiger Schritt in Richtung mehr Datensouveränität und fairer Wettbewerbsbedingungen“. Der DMA lasse aber Daten von Nutzern außen vor, die außerhalb der großen Gatekeeper-Plattformen generiert würden, aber ebenso dem Kundeninteresse dienen – zum Beispiel ganzheitliche Finanzberatungen oder individuelle Nachhaltigkeitsziele.

Wenn es gelingen sollte, die Potenziale einer Datenwirtschaft zu entfesseln und Daten einfacher nutzbar zu machen, würden davon nach Einschätzung des BdB nicht zuletzt Banken und andere Finanzunternehmen profitieren können. Die Daten, die für die Finanzbranche relevant sind, könnten demnach aus den Bereichen Telekommunikation, Mobilität, Immobilien, Energieversorgung oder Chemie und Pharma kommen, aber auch Rohstoffdaten oder Daten über das Konsum- oder Surfverhalten im Internet sein.

In seinem Positionspapier skizzierte der BdB bereits einige mögliche neue Nutzungsgebiete für solche Daten: Denkbar wären demnach beispielsweise künftig Kreditverträge für Hybridfahrzeuge oder Immobilien, deren Zins sich abhängig vom spezifischen Energieverbrauch berechnet. Denkbar sei auch, dass Banken in Zukunft Plattformen aufbauten und ihre Angebote um Dienstleistungen erweiterten, die heute noch bankenfern erschienen. Mit der weiteren Verbreitung von IoT-Technologien im Produktionssektor könnten Banken etwa neue Pay-per-Use-Finanzierungsmodelle für Unternehmenskunden anbieten. Mittels Sensoren und digital vernetzter Maschinen ließen sich die Maschinennutzungs- und Produktionsdaten in Echtzeit ermitteln und die Tilgungsrate nutzungsabhängig ab­rechnen, was die Liquidität schone und die finanzielle Stabilität des Kunden erhöhe, hieß es. Mittels Daten können Bankprodukte und -dienstleistungen stärker individualisiert werden.

Zentrales ESG-Datenregister

Der BdB hofft zudem auf einen leichteren Abruf von Nachhaltigkeits-/ESG-Daten von Unternehmen. Der Verband schlägt daher vor, dass die EU-Kommission die Entwicklung eines zentralen Datenregisters unterstützen sollte – in einem Open-Source-Format mit Veröffentlichungen in standardisierter Form sowie einem Zugang zu disaggregierten Rohdaten.

Ein erster Schritt zur Realisierung eines branchenübergreifenden EU-Austauschrahmens für Daten könnte dem Papier zufolge darin bestehen, ein Mindest-Datenset zu definieren und hierfür entsprechende Standards zu schaffen und zu implementieren. Der Umfang der hiervon erfassten Daten könnte dann sukzessive ausgeweitet werden. Hierdurch würden der Aufwand und die Komplexität der Umsetzung sowie der zeitliche Vorlauf deutlich reduziert werden.

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