Nachhaltigkeitsberichterstattung

Bundesregierung legt neuen Gesetzentwurf zur CSRD-Umsetzung vor

Die Bundesregierung nimmt einen neuen Anlauf zur CSRD-Umsetzung. Die jüngsten Brüsseler Vorschläge für weniger Bürokratie wurden schon eingearbeitet.

Bundesregierung legt neuen Gesetzentwurf zur CSRD-Umsetzung vor

Neuer Anlauf zur CSRD-Umsetzung

ahe Berlin

Nachdem die Ampel den Gesetzgebungsprozess nicht mehr abschließen konnte, nimmt die Bundesregierung nun einen neuen Anlauf zur Umsetzung der CSRD-Richtlinie. Das Justizministerium veröffentlichte am Donnerstag in Berlin einen Gesetzentwurf, in dem die im Februar von der EU-Kommission vorgeschlagenen Erleichterungen und Vereinfachungen schon berücksichtigt wurden. Ziel sei eine möglichst bürokratiearme Umsetzung, hieß es in Berlin.

3.900 deutsche Unternehmen betroffen

Sollte der Anwendungsbereich wie von der Brüsseler Behörde vorgesehen eingeschränkt werden und der Prüfungsstandard für die Nachhaltigkeitsberichte dauerhaft auf eine begrenzte Prüfungssicherheit beschränkt bleiben, werden in Deutschland künftig nur noch bis zu 3.900 Unternehmen von den CSRD-Regeln erfasst. In einem ersten Schritt werden für „große“ beziehungsweise kapitalmarktorientierte Unternehmen, Banken oder Versicherer mit im Jahresdurchschnitt mehr als 1.000 Mitarbeitern Nachhaltigkeitsberichte für das Geschäftsjahr 2025 verlangt. Nach Angaben des Ministeriums betrifft dies allerdings nur rund 230 deutsche Unternehmen.

Auch die Kosten für die Wirtschaft sinken durch die „Stop-the-Clock“-Nachbesserungen der EU-Kommission beträchtlich: Der jährliche Erfüllungsaufwand der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird von der Bundesregierung nur noch bei circa 430 Mill. Euro statt bisher 1,7 Mrd. Euro gesehen. Hinzu kommt ein einmaliger Erfüllungsaufwand von etwa 230 und nicht 909 Mill. Euro.

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