Landgericht Wiesbaden

Cum-ex: HVB-Berater hoffen auf Freispruch

Bereits 2018 hat die Staatsanwaltschaft Anklage wegen der Cum-ex-Geschäfte des zwischenzeitlich verstorbenen Immobilieninvestors Rafael Roth erhoben. Vier Jahre später ist ein Urteil in Sicht.

Cum-ex: HVB-Berater hoffen auf Freispruch

lee Frankfurt

Im Cum-ex-Strafprozess am Landgericht Wiesbaden hat die Verteidigung der beiden angeklagten früheren Privatkundenberater im Schlussplädoyer einen Freispruch gefordert. Das Urteil in dem vom Strafprozess gegen den früheren Finanzbeamten und Steuerberater Hanno Berger und andere Angeklagte abgetrennten Verfahren wird am kommenden Dienstag erwartet (Az. 6 KLs – 1111 Js 27125/12).

Die anklageführende Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft Andreas B. und Michael G. vor, während ihrer Tätigkeit für das Wealth Management der HypoVereinsbank (HVB) den Fiskus für das Family Office des zwischenzeitlich verstorbenen Milliardärs Rafael Roth zwischen 2006 bis 2008 um rund 106 Mill. Euro erleichtert zu haben. Wegen schwerer Steuerhinterziehung hat sie Freiheitsstrafen von vier Jahren und vier Monaten bzw. drei Jahren und zwei Monaten gegen die beiden Angeklagten beantragt.

Nachdem lange Zeit unklar schien, ob die von zahlreichen Banken und anderen Investoren betriebenen Cum-ex-Transaktionen strafrechtlich relevant sind, war der Fall der erste im Cum-ex-Komplex, bei dem die Staatsanwaltschaft nach fast sechs Jahre andauernden Ermittlungen Anklage erhoben hatte (vgl. BZ vom 23.5.2018). Bis zur Eröffnung des Hauptverfahrens sollten jedoch weitere Jahre ins Land gehen, wofür neben der Flucht Bergers und des mitangeklagten Aktienhändlers Paul Mora ins Ausland auch die Hygienevorgaben wegen der Corona-Pandemie verantwortlich zu machen sind. Eröffnet wurde das Hauptverfahren schließlich im März 2021 unter dem Vorsitz von Kathleen Mittelsdorf nicht in den zentralen Gerichtsgebäuden in der hessischen Landeshauptstadt, sondern zwischen Kleingärten in einer eigens errichteten Leichtbauhalle auf dem Festgelände Gibber Kerb. Dort wird auch das Verfahren gegen den zwischenzeitlich von der Schweiz an die deutsche Justiz ausgelieferten Berger weitergeführt.

Die Angeklagten haben sich auf den Standpunkt gestellt, dass steuerliche Fragen außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs lagen. Seine Aufgabe als Leiter der Abteilung Family Offices habe darin bestanden, den über ein frei verfügbares Vermögen von 30 Mill. Euro verfügenden Roth als Kunden zu gewinnen und zu halten, hatte Andreas B. während der Verhandlung deutlich gemacht (vgl. BZ vom 25. März).