Steuerhinterziehung

Cum-ex-Skandal weitet sich auf J.P. Morgan aus

Die Ermittlungen zu den illegalen Cum-ex-Geschäften haben sich auf eine weitere US-Bank ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft Köln durchsuchte Büros von J.P. Morgan in Frankfurt.

Cum-ex-Skandal weitet sich auf J.P. Morgan aus

wbr/Bloomberg/dpa-afx Frankfurt

– Die Ermittlungen zu den illegalen Cum-ex-Aktiengeschäften haben sich auf die US-Bank J.P. Morgan ausgeweitet. Die Staatsanwaltschaft Köln durchsuchte am Mittwoch Büros der Bank in Frankfurt im Rahmen ihrer Ermittlungen zu den steuergetriebenen Aktiendeals. Das bestätigte ein Sprecher von J.P. Morgan und sagte: „Wir kooperieren weiterhin mit den deutschen Behörden bei den laufenden Ermittlungen.“ Weitere Angaben machte er nicht.

Die Staatsanwaltschaft Köln hatte mitgeteilt, sie vollstrecke Durchsuchungsbeschlüsse gegen eine Bank in Frankfurt sowie gegen Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaften in Zusammenhang mit Cum-ex-Verfahren. Beteiligt an den Durchsuchungen seien neben Vertretern der Staatsanwaltschaft rund 55 Ermittler der Kriminalpolizei Münster und weiterer Polizeidienststellen, Steuerfahnder, das Bundeszentralamt für Steuern sowie EDV-Sachverständige, hieß es. Den Namen der durchsuchten Bank nannte die Staatsanwaltschaft nicht.

Mehrere Staatsanwaltschaften und Gerichte arbeiten derzeit den Finanzskandal bundesweit auf. Besonders aktiv in den Ermittlungen ist die Staatsanwaltschaft Köln, die in den vergangenen Monaten unter anderem auch Büros der US-Banken Merrill Lynch und Morgan Stanley durchsucht hat. Aktuell ermittelt die Kölner Behörde gegen 50 Geldinstitute wegen ihrer Rolle in den Cum-ex-Geschäften.

In den Cum-ex-Skandal sind mehrere Kreditinstitute verwickelt. In der Sache nutzten Investoren eine Gesetzeslücke, um den Fiskus über Jahre um Steuern zu prellen. Dabei schoben Banken und Investoren zwischen 2001 und 2011 um den Dividendenstichtag Aktien mit („cum“) und ohne („ex“) Ausschüttungsanspruch hin und her. Am Ende erstatteten Finanzämter Kapitalertragsteuern, die nicht gezahlt worden waren. Dem Staat entstand geschätzt ein zweistelliger Milliardenschaden. 2012 wurde das Steuerschlupfloch geschlossen. Im Sommer 2021 stellte der Bundesgerichtshof fest, dass Cum-ex-Geschäfte als Steuerhinterziehung zu bewerten sind.