Finanzmarktregulierung

Neue Runde im Streit über EU-Kleinanlegerregeln

Die geplanten EU-Regeln für Kleinanleger erweisen sich nach wie vor als Zankapfel. Nach der EU-Kommission haben nun auch Paris und Prag Vorschläge für umfassendere Änderungen am Gesetzesentwurf vorgeschlagen.

Neue Runde im Streit über EU-Kleinanlegerregeln

Neue Runde im Streit
über EU-Kleinanlegerregeln

Paris und Prag präsentieren Vorschläge zur Vereinfachung

fed Frankfurt

Das Ziehen und Zerren um Einzelheiten der künftigen Vorgaben für private Investoren, also um Details im Gesetzespaket mit dem Namen Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy), geht unvermindert weiter. Nachdem die EU-Kommission gerade erst eine Liste von Optionen zur Simplifizierung der Regeln erstellt hat, legen nun auch Frankreich und die Tschechische Republik ein „Non Paper“ vor, also ein inoffizielles Arbeitspapier für die Diskussionen im Rat. „Der Text der Kleinanlegerstrategie, der derzeit auf den Tischen von Parlament und Rat liegt, läuft Gefahr, sich vom ursprünglichen Ziel zu entfernen, nämlich das Engagement von Kleinanlegern an den Finanzmärkten anzukurbeln“.

Drei Punkte stehen im Zentrum

Das Papier konzentriert sich auf drei Elemente: die Vereinfachung der Anforderungen an die Kunden, die Vermeidung von Preisregulierung und eines höheren Aufwands bei der Sicherstellung eines angemessenen Preis-Leistungs-Verhältnisses und die Verhinderung von Hürden, was Transparenz der Produkte und Finanzbildung der Kunden angeht.

Konkret schlagen die beiden Regierungen vor, darauf zu verzichten, von Beratern zu verlangen, dass sie die Fähigkeit des Kunden überprüfen, finanzielle Verluste abfangen zu können und zudem auch seine Risikotoleranz zu evaluieren. Der Nutzen, den diese zusätzlichen Anforderungen für die richtige Produktauswahl schaffen, sei begrenzt. Auch die Ergänzung des Angemessenheitstests um eine Diversifizierungsklausel halten die Regierungen von Paris und Prag für überflüssig.

Nicht zielführend

Auch die in der Kleinanlegerstrategie vorgeschlagenen Verpflichtungen an Finanzberater, unter den geeigneten Produkten diejenigen mit der besten Kosteneffizienz auszuwählen oder jene mit unnötigen Zusatznutzen auszuschließen, halten die beiden Regierungen nicht für zielführend −ebenso wie an anderer Stelle eine eigene Nachhaltigkeits-Sektion beim Produkt-Informationsblatt.