„UniImmo: Wohnen ZBI“ in der Kritik

Streit um ZBI-Immobilienfonds geht weiter

Die Vereinigte Volksbanken in Böblingen legt Berufung gegen ein Urteil ein. Der Streit dreht sich um Anlageberatung im Fall UniImmo: Wohnen ZBI.

Streit um ZBI-Immobilienfonds geht weiter

Streit um ZBI-Immobilienfonds geht in die nächste Runde

Volksbank legt nach Niederlage Berufung ein

wbr Frankfurt

Die Vereinigte Volksbanken eG hat angekündigt, gegen das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 15. Mai 2025 Berufung einzulegen. Das Gericht hatte zugunsten einer Anlegerin entschieden, die wegen vermeintlich fehlerhafter Beratung im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen am Immobilienfonds „UniImmo: Wohnen ZBI“ geklagt hatte.

In einer Pressemitteilung betont die Bank, dass sie die Entscheidung für „falsch“ hält und die Begründung „nicht zutreffend“ sei. Der Kundin seien verschiedene Anlageformen unterschiedlicher Risikoklassen angeboten worden – inklusive einer umfassenden Aufklärung über mögliche Risiken und marktbedingte Schwankungen. Die Darstellung, man habe den Fonds mit einem Festgeld gleichgesetzt, weist die Bank ausdrücklich zurück. Sie sieht ihre Beweisangebote im Prozess nicht ausreichend berücksichtigt und kann die Auffassung des Gerichts nicht nachvollziehen.

Rund 17 Prozent Verlust

Das Landgericht Stuttgart hatte in seinem Urteil festgestellt, dass die Klägerin falsch beraten worden sei. Die Kundin hatte im Jahr 2023 rund 5.000 Euro in den Fonds investiert – auf Empfehlung ihrer Bank. Sie sei davon ausgegangen, ein sicheres Produkt zu erwerben. Als der Fonds im Jahr 2024 rund 17% an Wert verlor, klagte sie auf Rückabwicklung. Das Gericht gab ihr recht und verpflichtete die Bank zur Rückzahlung der vollen Anlagesumme.

Parallel dazu hatte das Landgericht Nürnberg-Fürth bereits im Februar 2025 ein Urteil gegen die Fondsgesellschaft ZBI Fondsmanagement GmbH gefällt. In diesem Fall ging es jedoch nicht um individuelle Fehlberatung durch eine Bank, sondern um die generelle Risikoeinstufung des Fonds. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hatte geklagt, weil die Einstufung des Fonds in die Risikoklasse 2 nach ihrer Ansicht das tatsächliche Verlustrisiko nicht korrekt widerspiegele. Auch hier fiel das Urteil zulasten der Anbieter aus – die ZBI kündigte Berufung an.

Unterschiedliche Fragestellungen

Beide Urteile betreffen denselben Fonds, jedoch unterschiedliche Fragestellungen: In Stuttgart stand die individuelle Beratungssituation im Vordergrund, in Nürnberg die systematische Risikobewertung durch die Produktanbieter.

Der Fall aus Stuttgart hat überregionale Aufmerksamkeit erregt. Fachanwälte und Verbraucherschützer sehen im Urteil ein mögliches Präzedenzbeispiel für eine größere Zahl ähnlich gelagerter Fälle. Die angekündigte Berufung dürfte die juristische Auseinandersetzung nun in die nächste Instanz führen.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.