Finanzkriminalität

Banken melden doppelt so häufig Geldwäsche­verdacht

Eine außergewöhnlich große Menge an Geldwäscheverdachtsmeldungen ist im vergangenen Jahr bei der Financial Intelligence Unit (FIU) eingegangen. Finanzdienstleister und andere Verpflichtete gaben 300000 Berichte ab.

Banken melden doppelt so häufig Geldwäsche­verdacht

fir Frankfurt

Die beim Zoll angesiedelte Anti-Geldwäsche-Behörde FIU hat im vergangenen Jahr mehr als doppelt so viele Geldwäscheverdachtsmeldungen erhalten wie 2020. Vor allem Banken und andere Finanzdienstleister, aber auch Notare, Immobilienmakler, Glücksspielanbieter und andere zur Abgabe von Verdachtsmeldungen Verpflichtete gaben annähernd 300 000 Berichte ab, wie die Behörde in ihrem Jahresbericht schreibt, welcher der Börsen-Zeitung vorliegt.

Die Zahlen steigen zwar von Jahr zu Jahr kräftig, doch der Sprung um 107 % ist ungewöhnlich (s. Grafik). Die Financial Intelligence Unit begründet das mit rechtlichen Veränderungen, allen voran der Einführung des sogenannten All-Crime-Ansatzes. Seit der Ausweitung des Straftatbestandes der Geldwäsche nach §261 Strafgesetzbuch, die im März 2021 in Kraft getreten ist, gelten alle Straftaten als Vortat der Geldwäsche. Vorher waren nur schwere Vergehen betroffen, vor allem mit Bezug zur organisierten Kriminalität. Darüber hinaus führte die FIU eine Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche im Immobiliensektor ins Feld, die Berufsgruppen wie Notaren entsprechende Meldepflichten auferlegt. Die FIU bekommt unter anderem von Banken und Zahlungsdienstleistern, Notaren und Immobilienmaklern Geldwäsche-Verdachtsmeldungen, bewertet ihren Risikogehalt, analysiert, bereitet sie auf und leitet sie erforderlichenfalls an Ermittlungsbehörden weiter. 40 200 der eingegangenen Meldungen gab die FIU an die Ermittlungsbehörden weiter, in den meisten Fällen an Landeskriminalämter und Staatsanwaltschaften.

Verdachtsmeldungen gehen zum allergrößten Teil auf das Konto des Finanzsektors: Banken und andere Finanz- und Zahlungsdienstleister hatten mit gut 289 000 Meldungen einen Anteil von 97 %. Die restlichen 3 % stammten vom Nichtfinanzsektor, zu dem etwa Notare und Steuerberater, Kfz-Händler und Kunsthändler zählen.

Das geringe Meldeaufkommen und die mangelhafte, auf über 300 Institutionen verteilte Geldwäscheaufsicht über den Nichtfinanzsektor bieten seit Langem Stoff für harsche Kritik. Jüngst hatte der globale­ Anti-Geldwäsche-Regulierer Financial Action Task Force (FATF) nach einer Überprüfung, wie es um die Geldwäschebekämpfung in Deutschland bestellt ist, unter anderem das beklagt. Der oftmals als personell ausgedünnt, zu langsam und ineffizient gescholtenen FIU bescheinigte die FATF Verbesserungen, doch müsse mehr getan werden, so auch in der Informationsverarbeitung. In Reaktion auf die FATF-Kritik hatte das Bundesfinanzministerium im August den Aufbau einer neuen Bundes­ober­behörde zur Bekämpfung von Finanz­kriminalität angekündigt, der unter anderem die FIU unterstellt werden soll.

Bericht Seite 5