Vermittlungsausschuss

Heil verteidigt Bürgergeld-Kompromiss

Mit dem Bürgergeld kann die höhere Grundsicherung zum Jahresbeginn 2023 in Kraft treten. Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) verteidigt den Kompromiss mit der Union im Vermittlungsausschuss.

Heil verteidigt Bürgergeld-Kompromiss

wf Berlin –

Bundessozialminister Hubertus Heil (SPD) hat den Kompromiss der Ampel mit der Union zum Bürgergeld verteidigt. Es sei gelungen, „ein besseres System zu schaffen, das Menschen im Alltag unterstützt, wenn sie in Not geraten sind“, sagt Heil am Donnerstagmorgen im Deutschlandfunk. Im Bundestag rief er dazu auf, dem Ergebnis zuzustimmen, das der Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat am Mittwochabend gefunden hatte. Beide Kammern müssen das Vermittlungsergebnis billigen, damit das Gesetz in Kraft treten kann. AfD und Linke lehnen die Pläne ab. Bundestag und Bundesrat wollen am Freitag darüber abstimmen.

Das Bürgergeld soll die Sozialleistung Hartz IV ablösen. Damit soll auch die monatliche Grundsicherung für Alleinstehende vom 1. Januar 2023 an von 449 auf 502 Euro steigen. Dieser Punkt war nie strittig. Widerstand hatte die Union aber im Bundesrat angekündigt, weil sie die Lockerung von Sanktionen für Arbeitsunwillige ablehnte und die geplanten Schonvermögen als zu üppig empfand. Schonvermögen sind auch dann geschützt, wenn Sozialleistungen bezogen werden.

„Unbürokratisch gesichert“

Heil widersprach der Kritik, die Union habe sich in allen Punkten durchgesetzt. Wichtig sei es, Menschen in Not konkret zu helfen. „Sie werden zukünftig verlässlicher und unbürokratischer abgesichert“, sagte Heil im Deutschlandfunk. Vor allem gehe es darum, neue Wege aus der Bedürftigkeit in Arbeit zu finden, durch Qualifizierung und Weiterbildung. Dies sei ein neuer Ansatz.

Die Einigung im Vermittlungsausschuss sieht eine kürzere Karenzzeit und ein geringeres Schonvermögen im Vergleich zum Entwurf der Ampel vor. Zudem fällt die zunächst geplante Vertrauenszeit weg, in der bei Pflichtverletzung keine Sanktionen hätten verhängt werden können. Die Karenzzeit, in der die Kosten für die Unterkunft in tatsächlicher Höhe und die Heizkosten in angemessener Höhe anerkannt und übernommen werden, soll auf ein Jahr halbiert werden. Das Schonvermögen wird nur noch 40000 Euro für die leistungsberechtigte Person und 15000 Euro für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft betragen. Der Bundestag hatte Grenzen von 60000 und 30000 Euro vorgesehen. Komplett entfallen wird die sechsmonatige Vertrauenszeit. Stattdessen kommt ein dreistufiges System. Bei der ersten Pflichtverletzung mindert sich das Bürgergeld für einen Monat um 10%, bei der zweiten für zwei Monate um 20% und bei der dritten für drei Monate um 30%. Leistungen sollen dann nicht gemindert werden, sollten sie im konkreten Einzelfall zu einer außergewöhnlichen Härte führen.

Bei selbst genutztem Wohneigentum gilt eine Wohnfläche von bis zu 140 Quadratmetern bei Eigenheimen und von bis zu 130 Quadratmetern Eigentumswohnung als Schonvermögen. Bei mehr als vier Haushaltsangehörigen erhöht sich die Fläche für jede weitere Person um 20 Quadratmeter. Im Einzelfall darf Wohneigentum größer sein, wenn sonst besondere Härten entstünden.

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