Energieverband BDEW

Vorschläge für investorenfreundlichere Kraftwerksausschreibungen

Der Energieverband BDEW hat Vorschläge vorgelegt, wie die geplanten Ausschreibungen von neuen Gaskraftwerken investorenfreundlicher gestaltet werden können.

Vorschläge für investorenfreundlichere Kraftwerksausschreibungen

Investorenfreundlichere Kraftwerksstrategie gefordert

BDEW legt Ideen vor – Neuverhandlung mit Brüssel schwierig

ahe Berlin

Der Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) hat Vorschläge vorgelegt, wie die geplanten Ausschreibungen von neuen Gaskraftwerken investorenfreundlicher gestaltet werden können. Der Energieverband forderte im Wesentlichen drei Änderungen des noch unter der Ampel-Koalition erarbeiteten Entwurfs eines Kraftwerkssicherheitsgesetzes (KWSG). So sollen Risiken, die Kraftwerksbetreiber nicht selbst beeinflussen können, auch nicht von ihnen getragen werden – wie noch von der letzten Regierung vorgesehen. Die Vorsitzende der BDEW-Hauptgeschäftsführung, Kerstin Andreae, betonte, nötig sei eine Gesetzesgrundlage, „vor der die Aufsichtsräte der Unternehmen entsprechende Entscheidungen für die erforderlichen Investitionen in H2-ready- und Gas-Kraftwerke treffen können.“

BDEW-Chefin Kerstin Andreae (Foto: ©Thomas Imo Photothek/BDEW)

Zu den Risiken, die der Verband nicht den Versorgern aufbürden will, gehören die für einen Umstieg von Gas auf Wasserstoff nicht ausreichend vorhandenen Wasserstoff-Mengen oder -Infrastruktur. Auch noch nicht vorhandene Technologie soll einen Härtefallantrag von Unternehmen ermöglichen. Nach den Ampel-Plänen zum KWSG müssten Unternehmen ihre komplette staatliche Förderung wieder zurückzahlen, wenn sie ihre neuen Kraftwerke nicht spätestens acht Jahre nach Inbetriebnahme zu 100% auf Wasserstoff umgestellt haben. Der Grund für mögliche Verspätungen ist dabei unerheblich.

Kapazitätsausweitung europarechtlich schwierig

Die neue Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) hatte angekündigt, möglichst schnell neue, wasserstofffähige Gaskraftwerke mit einer Kapazität von mindestens 20 Gigawatt (GW) ausschreiben zu wollen. Die Anlagen sollen langfristig als Backup zur erneuerbaren Stromproduktion dienen. Die Ampel hatte lediglich eine Kapazität von 12,5 GW angepeilt. Die Förderung ist auch schon mit der EU-Kommission vereinbart worden. Andreae warnte jetzt, dass eine Ausdehnung des KWSG auf 20 GW, wie von Reiche angekündigt, europarechtlich schwierig werden und weitere Zeit kosten könnte. Sie forderte die neue Bundesregierung daher auf, parallel zu den Ausschreibungen von zunächst 12,5 GW auch an der Einführung eines Kapazitätsmarktes zu arbeiten, über den der zusätzliche Bau von 8 GW realisiert werden könnte.

Neue Kraftwerke kaum vor 2031 am Netz

Der BDEW, der die Änderungen an dem Gesetzentwurf zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen erarbeitet hat, verwies warnend darauf, dass in den letzten Jahren schon nennenswerte Mengen an gesicherter Erzeugungsleistung au dem deutschen Strommarkt ausgeschieden sei. In den nächsten Jahren kämen weitere Stilllegungen hinzu, nicht zuletzt durch den Kohleausstieg. Aufgrund des Zeitdrucks müsse die Regierung jetzt zügig handeln. Würden die Ausschreibungen der neuen Kraftwerke nach Verabschiedung des KWSG Anfang 2026 starten, so könnten die ersten Anlagen nicht vor Ende 2030 oder Anfang 2031 in Betrieb gehen.

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