Designierter Bundeskanzler

Scholz will allgemeine Impfpflicht bis Ende Februar

Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und die unions- und grün-geführten Bundesländer haben sich für die Einführung einer allgemeinen Corona-Impfpflicht ausgesprochen. Der Bund-Länder-Gipfel wird vorverlegt.

Scholz will allgemeine Impfpflicht bis Ende Februar

Der designierte Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) plädierte am Dienstag in einer Bund-Länder-Schalte nach Informationen der Nachrichtenagentur Reuters aus Teilnehmerkreisen für eine allgemeine Impfpflicht, die bis Ende Februar umgesetzt werden soll. Darüber soll noch in diesem Jahr ohne Fraktionszwang im Bundestag abgestimmt werden.

Zudem befürwortet Scholz eine 2G-Regelung im Einzelhandel. Die sogenannten B-Länder, die von der CDU regiert werden, legten einen Beschlussentwurf für eine kleine Bundesnotbremse vor. Über die geplanten Verschärfungen der Corona-Maßnahmen soll bereits an diesem Donnerstag bei einem weiteren Bund-Länder-Gipfel beraten werden. Ursprünglich war der nächste Gipfel erst für den 9. Dezember geplant.

In dem Reuters vorliegenden Papier plädierten die Ministerpräsidenten von Union und Grünen mit Hinweis auf die Infektionslage für die bundesweite Schließung von Bars und Diskotheken sowie eine Begrenzung von Großveranstaltungen auf ein Drittel der möglichen Zuschauer. Auch sie forderten eine allgemeine Impfpflicht. Zudem müssten weitreichende Corona-Beschränkungen über den 15. Dezember hinaus und regional möglich sein.

Offizieller Anlass der Beratungen war, dass die geschäftsführende Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und Scholz die 16 Ministerpräsidenten über den neuen Krisenstab im Kanzleramt informieren wollten. Die SPD-Seite hatte es zunächst abgelehnt, die für den 9. Dezember geplante Ministerpräsidentenkonferenz vorzuziehen. Deshalb könnten keine formellen Beschlüsse gefasst werden, hieß es aus Verhandlungskreisen.

Einen Schub für die Debatte brachten die erneut hohen Corona-Infektionszahlen und Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Das Gericht in Karlsruhe entschied, dass die im April 2021 beschlossene Bundesnotbremse mit nächtlichen Ausgangssperren und Kontaktbeschränkungen sowie Schulschließungen verfassungsgemäß ist. Die Einschränkungen seien angesichts der „äußersten Gefahrenlage der Pandemie“ gerechtfertigt gewesen. Auch das Verbot von Präsenzunterricht habe das Recht auf schulische Bildung nicht verletzt.

Söder und Braun fordern neue Notbremse

Die Urteile sind eine Niederlage für die FDP und den künftigen Justizminister Marco Buschmann. Er gehörte ebenso wie FDP-Chef Christian Lindner zu den insgesamt 80 FDP-Abgeordneten, die Verfassungsbeschwerde eingelegt hatten. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sieht im Urteil des Bundesverfassungsgerichts hingegen „die Grundlage für eine neue Bundesnotbremse“. Auch Kanzleramtschef Helge Braun (CDU) forderte ein „klares Signal für eine neue Notbremse“.

Dagegen lehnte der FDP-Innenpolitiker Konstantin Kuhle Ausgangssperren weiter ab. „Wir werden die Urteilsbegründung prüfen und kommende Maßnahmen, wie zum Beispiel regionale Lockdowns, daran orientieren“, teilte SPD-Fraktionsvize Dirk Wiese mit. Grünen-Co-Chef Robert Habeck zeigte sich dagegen offen, das gerade erst beschlossene neue Infektionsschutzgesetz zum 15. Dezember nachzubessern. Bund und Länder hatten sich in den vergangenen Tagen verstärkt die Verantwortung für die dramatische Entwicklung der Pandemie zugeschoben. SPD-Generalsekretär Lars Klingbeil betonte am Montagabend bei Instagram, dass etliche Länder gar nicht die Corona-Einschränkungen ausnutzten, die ihnen das neue von den Ampel-Parteien SPD, Grünen und FDP durchgesetzte Infektionsschutzgesetz biete. Gesundheitsminister der Länder wie Manfred Lucha (Grüne, Baden-Württemberg) oder Petra Köpping (SPD, Sachsen) sowie die Union forderten dagegen, dass der Bund entweder die epidemische Lage von nationaler Tragweite beschließt oder den Ländern alle Möglichkeiten für drastische Maßnahmen wie Lockdowns wieder gibt. Die Ampel-Parteien hatten sich mit ihrer neuen Mehrheit im Bundestag dagegen entschieden.