Plattform Eureca

EBA nimmt Privatpersonen in Geldwäschedatenbank auf

Im Kampf gegen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung sammelt der EU-Bankenregulierer EBA künftig auch die Namen von Privatpersonen.

EBA nimmt Privatpersonen in Geldwäschedatenbank auf

EBA nimmt Privatpersonen
in Geldwäschedatenbank auf

Eureca-Plattform sammelt Angaben von Aufsehern ein

jsc Frankfurt

Der europäische Bankenregulierer EBA hält in seiner Geldwäschedatenbank künftig auch die Namen auffälliger Personen fest. So können nationale Aufseher seit Anfang Mai Name, Funktion und wesentliche Daten übermitteln, sofern die jeweiligen Personen mit ernsthaften Defiziten oder Maßnahmen in Zusammenhang stehen, wie die European Banking Authority schreibt. Das können demnach etwa Kunden oder wirtschaftliche Eigentümer sein. Mit dem neuen Meldeverfahren solle das bestehende System gestärkt werden.

Die Plattform Eureca hält bereits seit Januar 2022 Informationen fest, sofern Finanzfirmen wesentliche Schwachstellen in der Bekämpfung von Geldwäsche (Anti-Money Laundering, AML) oder von Terrorismusfinanzierung (Counter-Terrorist Financing, CFT) zeigen. Eureca steht dabei für „European Reporting System for Material CFT/AML Weaknesses“.

1.400 Meldungen

Finanzaufseher melden auf der Plattform bereits heute etwa konkrete Vorgaben an Finanzunternehmen, Erkenntnisse aus Überprüfungen vor Ort oder nicht beseitigte Defizite. Auch andere Einrichtungen wie Regulierer, Abwickler und Einlagensicherungssysteme sind in dem System beteiligt.

Bis heute sind laut EBA mehr als 1.400 Berichte eingegangen. Allein für die ersten vier Monate dieses Jahres zählt die Behörde 344 Defizitmeldungen und 138 verhängte Maßnahmen durch die Aufseher. Die Informationen stehen für begründete Anfragen durch nationale Aufseher bereit. Vor allem Banken, aber auch Zahlungsdienstleister, E-Geld-Institute und diverse Finanzvehikel sind in der Datenbank vermeldet. Besonders häufig sind dabei Mechanismen zur Kundenüberwachung (Customer Due Diligence, CDD) unzureichend.

Künftig können auf der Datenbank konkrete Namen bis zu zehn Jahren gespeichert werden, ehe sie gelöscht werden. Aufseher können dabei die Meldungen auch ergänzen oder verändern. Einmal im Jahr schickt die EBA eine Erinnerung zur Überprüfung der Angaben an die Aufseher. Die Identifikation konkreter Personen sei aber nicht der wesentliche Zweck der Datenbank, schreibt die EBA.

Künftig führt AMLA die Plattform

Die Verantwortung für die Plattform dürfte künftig an die geplante Anti-Geldwäsche-Behörde AMLA übergehen, die in Frankfurt ihren Sitz haben wird. Die AMLA koordiniert dann die Arbeit der nationalen Aufseher und übernimmt auch selbst einige Aufsichtsfunktionen. Auch die Geldwäscheprävention jenseits der Finanzwirtschaft fällt in ihren Beritt. Die künftige Behörde könne auf der Eureca-Datenbank aufbauen, schreibt die EBA.

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