Publikumsfonds

Ein Viertel ist nachhaltig

Bei den Publikumsfonds in Deutschland gilt mittlerweile ein Viertel als nachhaltig. Durch das Inkrafttreten der EU-Offenlegungsverordnung ist das Segment rasant gewachsen.

Ein Viertel ist nachhaltig

sto Frankfurt

Die deutschen Fondsanbieter haben sich durch das Inkrafttreten der EU-Offenlegungsverordnung im März auf den Weg gemacht, ihre Produktpalette nachhaltiger zu gestalten. Wie der Fondsverband BVI in seiner jüngsten Erhebung zu diesem Segment festhält, beträgt der Anteil der nachhaltigen Produkte am gesamten Publikumsfondsvermögen mittlerweile 24 %. Nachhaltige Publikumsfonds verwalteten per Ende September 339 Mrd. Euro. Ende 2020 waren es lediglich 91 Mrd. Euro gewesen. Nachhaltige Spezialfonds kamen zuletzt auf 113 Mrd. Euro nach 56 Mrd. Euro per Ende 2020. Der „klarere rechtliche Rahmen hat schon erheblich dazu beigetragen, große Kapitalströme in nachhaltige Unternehmen und Projekte zu lenken“, so der BVI.

Im Vergleich zum zweiten Quartal wuchs das Volumen nachhaltiger Fonds um 7 % auf 452 Mrd. Euro. Den größten Wachstumsschub hatte es zu Jahresbeginn gegeben, als am 10. März die EU-Offenlegungsverordnung in Kraft getreten war. Damals schnellte das Volumen nachhaltiger Fonds im Vergleich zu Ende 2020 um 244 Mrd. Euro auf 391 Mrd. Euro hoch. Ein Großteil der Fonds wurde im März von klassischen auf nachhaltige Produkte umgruppiert. Das entspricht rund drei Viertel des Wachstums der nachhaltigen Publikumsfonds seit März (siehe Grafik). Danach entfielen weitere 9% auf Umwidmung von Bestandsfonds. Neue Fonds oder Neugeschäft stehen nur für 11 % des Wachstums. An Wert haben die Fonds 4 % zugelegt.

Die EU-Offenlegungsverordnung gibt zwei Produktkategorien vor, entweder nach Artikel 8 oder nach Artikel 9. Erstere berücksichtigen nachhaltige Aspekte in der Anlagestrategie, letztere haben ein eigenes Nachhaltigkeitsziel. Die Verordnung habe viele Assetmanager veranlasst, das Angebot zu überprüfen sowie Prozesse und Anlagestrategien gegebenenfalls anzupassen, so der BVI.

Die EU-Vorgaben sorgen indes lediglich dafür, dass die Finanzbranche nach diesem Schema ihre Produkte eingruppieren muss. Artikel 6 umfasst dabei die nicht nachhaltigen Produkte. Auch müssen Fonds weitere Informationen wie zur Geschäftsstrategie offenlegen. Allerdings sind damit keine Mindestvorgaben gemacht, wie ein nachhaltiges Fondsportfolio auszusehen hat.

Insofern bieten diese Vorschriften keinen Schutz vor übertriebener Außendarstellung, was die Nachhaltigkeit der Produkte angeht, also keinen Schutz vor Greenwashing, wie es im Falle der DWS als Vorwurf im Raum steht. In diese Lücke will die BaFin mit einer nationalen Richtlinie stoßen, was auf heftige Kritik der Anbieter, aber auch von Wissenschaftlern gestoßen ist. Im Kern geht es bei der Kritik darum, dass deutsche Vorschriften im Widerspruch zu noch weiteren ausstehenden EU-Vorgaben stehen sowie deutsche Anbieter im europäischen Wettbewerb benachteiligen würden.

Nachhaltigkeit spielt auch im Risikomanagement der Assetmanager eine immer größere Rolle. Eine Umfrage des BVI unter 61 Gesellschaften (94 % des Marktes) ergab, dass rund die Hälfte Projekte hierzu in der Umsetzung hat. Ein knappes Drittel sieht sich noch im Anfangsstadium. Ein Zehntel hat den Prozess bereits abgeschlossen.

Als Umsetzungshindernisse werden der Umfrage zufolge fehlende Standards bei Nachhaltigkeitskriterien (84 %), die Datenverfügbarkeit (82 %) und die Datenqualität (75 %) genannt. „Viele Daten sind bisher nur als Schätzungen verfügbar und meist nur über teure Oligopole von Datenanbietern erhältlich“, moniert der BVI. Datenanbieter seien entsprechend auch die wichtigste Quelle von Nachhaltigkeitsdaten für die Fondsbranche, gefolgt von internem Research.

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