Finanzaufsicht

ESMA kritisiert lasche Kontrolle von Brexit-Umziehern

Die Aufseher in Europa haben nach dem Brexit aus Sicht der EU-Behörde ESMA den Umzug von Finanzfirmen nicht streng genug überwacht. Schwere Defizite bestehen demnach etwa in Frankreich, Irland und den Niederlanden, doch auch Deutschland muss nachbessern.

ESMA kritisiert lasche Kontrolle von Brexit-Umziehern

jsc Frankfurt

Die nationalen Finanzaufseher in Europa haben aus Sicht der EU-Wertpapieraufsicht ESMA den Umzug von Finanzfirmen aus Großbritannien in die EU nicht streng genug begleitet: So haben die Aufseher in Frankreich, Irland und den Niederlanden nicht ausreichend kontrolliert, ob die Betreiber von Handelsplätzen nach dem Brexit ausreichend Ressourcen und Beschäftigte verlagert haben, wie die European Securities and Markets Authority (ESMA) in einem vergleichenden Bericht festhält. Bei Fondshäusern wiederum wurde demnach in diesen drei Ländern sowie in Luxemburg unzureichend überwacht, inwiefern sie Aufgaben in andere Länder auslagern. In bestimmten Fällen erlaubten nationale Aufseher eine „extensive Nutzung“ von Oursourcing- und Delegationsvereinbarungen, kritisiert die ESMA. Einige Firmen hätten zudem nur wenige „technische und menschliche Ressourcen“ verlagert.

Die ESMA mit Sitz in Paris verfolgt das Ziel, eine einheitliche Praxis in der europäischen Aufsicht zu erreichen, damit nicht einzelne Länder mit einer laschen Kontrolle Finanz­firmen gezielt anlocken. Ziel diverser „Peer Reviews“ ist es daher, die Aufsichtspraxis in den Ländern zu vergleichen und Empfehlungen auszusprechen. „Die nationalen Aufsichtsbehörden legten den Begriff der Verhältnis­mäßigkeit unterschiedlich aus“, erklärt die ESMA zu den inhaltlichen Anforderungen an die Verlagerung von Geschäft. Der Bericht empfiehlt, bei Handelsplatzbetreibern auf ein ausbalanciertes Verhältnis der Ressourcen innerhalb und außerhalb der EU zu achten. Bei Fondsgesellschaften sollten Aufseher demnach etwa die Verantwortung zwischen Großbritannien und der EU erfassen, die Rolle von übergeordneten Investmentkomitees ansehen und Interessenkonflikte analysieren.

Gefahr von Briefkastenfirmen

Auch die deutsche BaFin, die eine Verlagerung von Investmentdienstleistern überwacht, sah sich die ESMA dabei näher an. Zwar zeigt sich die Behörde in Paris mit der Praxis in Deutschland – anders als anderswo – in allen untersuchten Punkten zumindest „teilweise“ zufrieden. Doch solle die BaFin genau prüfen, wie viele Funktionen eine in Deutschland angesiedelte Adresse noch im Ausland unterhält, um eine Ansiedlung von „Briefkastenfirmen“ zu verhindern. Auch empfehlen die EU-Aufseher, die Vorgaben an Finanzfirmen in mehreren Punkten zu präzisieren.

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