Defizite in Geldwäscheprävention

Finanzaufsicht droht Deutscher Bank mit Strafe

Wegen Defiziten in der Geldwäscheprävention verlängert die BaFin das Mandat des Sonderbeauftragten in der Deutschen Bank. Zudem droht die Aufsicht mit Strafen.

Finanzaufsicht droht Deutscher Bank mit Strafe

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fir Frankfurt

Die Deutsche Bank muss die Geldwäscheprävention verbessern, andernfalls drohen ihr Strafen. Außerdem verlängert die Finanzaufsicht das Mandat des seit Jahren in der Bank aktiven Sonderbeauftragten, wie die BaFin am Donnerstag mitteilte.

Bereits am 21. November seien die Maßnahmen verfügt worden, rechtskräftig sei der Bescheid seit dem 29. Dezember, heißt es weiter. Die Deutsche Bank wird angehalten, ihre Datenverarbeitungssysteme zur Überwachung von Zahlungsverkehrstransaktionen zu verbessern, um Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung zu verhindern. Kommt die Großbank dem nicht oder ungenügend nach, drohten Zwangsgelder, schreibt die Aufsicht.

Der bereits im September 2018 bestellte Sonderbeauftragte, der darüber wacht, dass die Deutsche Bank Mängel in der Bekämpfung von Geldwäsche abstellt, wird nach Angaben der BaFin nun länger in der Bank verweilen. Die Rede ist vom 30. Oktober dieses Jahres.

Es ist nicht das erste Mal, dass die BaFin die Deutsche Bank wegen Anti-Geldwäsche-Defiziten verwarnt. Ende 2022 drohte sie ebenfalls mit Zwangsgeldern, sollte das Haus den Verpflichtungen zur Kundenidentifikation (Know your Customer/KYC) nicht nachkommen.

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