EU-Finaznmarktverordnung

Gnadenfrist für Broker bei Rückvergütung für inländische Börsengeschäfte

Neobroker müssen sich nach dem Verbot von Rückvergütungen bei Börsengeschäften – dem Payment for Orderflow – etwas einfallen lassen. Für das inländische Geschäft bekommen sie dafür etwas mehr Zeit.

Gnadenfrist für Broker bei Rückvergütung für inländische Börsengeschäfte

Gnadenfrist für Broker bei Rückvergütung für Börsengeschäfte

wf Berlin

Deutsche Broker bekommen eine Gnadenfrist bis Mitte 2026 für die Rückvergütung bei Börsengeschäften mit inländischen Kunden. Deutschland nutzt dazu ein Wahlrecht der Finanzmarktrichtlinie Mifir. Dies hat das Finanzministerium der europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde ESMA mitgeteilt.

Inländische Wertpapierfirmen werden damit von dem Verbot des sogenannten Payment for Orderflow (PFOF) für Geschäfte mit inländischen Kunden ausgenommen. Bei PFOF erhalten sie Zuwendungen von Dritten für die Weiterleitung von Kundenaufträgen an bestimmte Handelsplätze.

Neobroker nutzen das Modell

Einige Finanzdienstleister wie Neobroker hatten sich auf dieses Geschäftsmodell spezialisiert. Sie verlangen niedrige Gebühren von den Kunden und behalten eine Art Provision ein, wenn sie die Kundenaufträge an Marketmaker weiterleiten.

Im Januar hatte das EU-Parlament der überarbeiteten Mifir zugestimmt. Damit wird PFOF verboten. Im grenzüberschreitenden Verkehr gilt das Verbot vom 28. März an, teilt das Ministerium mit. Mit der Ausnahme will Deutschland den inländischen Wertpapierfirmen ermöglichen, die Geschäftsmodelle umzustellen. Deutschland schöpft die Übergangsfrist für Mitgliedstaaten bis zum 30.6.2026 voll aus. Kritiker des Verbots bemängeln, dass die höheren Kosten künftig auf die Kleinanleger umgelegt würden.

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