IPO

London lockert Listingregime

Die britische Finanzaufsicht lockert die Anforderungen an Börsenkandidaten. Duale Aktienstrukturen werden auch im Premium-Segment zugelassen. Künftig reicht ein Streubesitz von 10 % des Grundkapitals.

London lockert Listingregime

hip London

Ab heute gelten für Börsengänge an der London Stock Exchange neue Regeln. Wie die britische Finanzaufsicht FCA mitteilt, werden auch im Premium-Segment duale Aktienstrukturen zugelassen, um „innovative, oft von Gründern geführte“ Unternehmen dazu zu ermutigen, früher an die Börse zu gehen. Zudem wurde die Mindestanforderung an den Streubesitz von bislang 25 % des Grundkapitals auf 10 % reduziert, „um potenzielle Barrieren für Emittenten zu verringern“. Die Mindestschwelle für die Marktkapitalisierung wurde dagegen von 700 000 auf 30 Mill. Pfund erhöht. Alles in allem werden dadurch die Empfehlungen von Ron Kalifa umgesetzt. Der Worldpay-Chef hatte auf Anfrage von Schatzkanzler Rishi Sunak überprüft, wie sich die Londoner Börse für schnell wachsende Technologieunternehmen attraktiver machen ließe.

Der UK Listing Review zufolge ist die Zahl der börsennotierten Unternehmen seit dem 2008 erreichten Höchstwert um rund zwei Fünftel zurückgegangen. Zwischen 2015 und 2020 fanden lediglich 5% der Initial Public Offerings weltweit im Vereinigten Königreich statt.

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