Postbank Trust verpasst Fristen
wbr Frankfurt
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren eine Geldbuße gegen die Deutsche Postbank Funding Trust I in Höhe von 37400 Euro festgesetzt. Dieses Vehikel wurde 2004 aufgelegt, um eine bestimmte Art von Anleihen zu emittieren und Eigenkapital zu generieren. Mittlerweile ist die Finanzierung über solche Vehikel nicht mehr notwendig. Die Funding Trusts stehen angesichts langer Laufzeiten aber in den Büchern. Die Postbank, eine Niederlassung der Deutschen Bank, beziehungsweise die Deutsche Postbank Funding Trust I hatte allerdings offensichtlich versäumt, die im Wertpapierhandelsgesetz genannten Rechnungsunterlagen für das Geschäftsjahr 2019 sowie den Halbjahresfinanzbericht 2020 rechtzeitig zur Speicherung an das Unternehmensregister zu übermitteln. Die Postbank teilte auf Anfrage mit, dass der Deutsche Postbank Funding Trust I das Bußgeld akzeptiert habe.