Cum-ex

Rolle der WestLB soll aufge­arbeitet werden

Laut Koalitionsvertrag will die neue Landesregierung von Nordrhein-Westfalen bei der juristischen Aufarbeitung des Cum-ex-Komplexes auch die Rolle der früheren Landesbank WestLB beleuchten.

Rolle der WestLB soll aufge­arbeitet werden

lee Frankfurt

Die neue Landesregierung von Nordrhein-Westfalen will die juristische Aufarbeitung des Cum-ex-Komplexes weiter vorantreiben. Wie aus dem am Montag von den Parteispitzen von CDU und Grünen unterzeichneten Koalitionsvertrag hervorgeht, soll dabei auch die Rolle der ehemaligen WestLB aufgearbeitet werden. Damit würde das Land unter dem designierten grünen Justizminister Benjamin Limbach einen Schritt weitergehen als unter seinem Amtsvorgänger Peter Biesenbach (CDU). Dieser hatte die mit den Cum-ex-Ermittlungen betraute Staatsanwaltschaft Köln zwar personell deutlich verstärkt. Die unrühmliche Rolle der Landesbank bei den Geschäften zu Lasten des Fiskus ist jedoch weitgehend im Schatten geblieben.

Wie vor einigen Monaten aus einem zivilrechtlichen Urteil des Landgerichts Frankfurt hervorging, hat ausgerechnet die vollständig im Staatsbesitz befindliche WestLB mit Cum-ex-Transaktionen einen Steuerschaden von mindestens 1 Mrd. Euro verursacht (vgl. BZ vom 30.9.2021). Bislang hat sich die Staatsanwaltschaft Köln, die nach eigenen Angaben in insgesamt 79 Komplexen gegen etwa 1 000 Be­schul­digte ermittelt, vor allem an den Cum-ex-Transaktionen der Hamburger Privatbank M.M.Warburg abgearbeitet, die einen Steuerschaden von etwa 46 Mill. Euro verursacht hat. Das Landgericht Bonn befand zwei frühere Warburg-Manager der Steuerhinterziehung für schuldig und verhängte langjährige Freiheitsstrafen. Eines der Urteile ist bereits rechtskräftig (Az.: 1 StR 519/20), gegen ist der Angeklagte in Revision gegangen (Az.: 62 KLs 3/20).

Laut Koalitionsvertrag plant die neue Landesregierung auch die Aufarbeitung der sogenannten Cum-cum-Geschäfte und die Abschöpfung der inkriminierten Vermögenswerte. Bei der im August 2015 vom Bundesfinanzhof als illegal eingestuften Praxis machten sich inländische Banken und Auslandsinvestoren die unterschiedliche steuerliche Be­hand­lung von Dividenden zunutze. Kurz vor dem Stichtag liehen sich die Banken gegen eine Gebühr die Dividendentitel. Anschließend ließen sie sich die dafür entrichtete Kapitalertragsteuer erstatten und gaben die Titel samt Dividenden wieder zurück. Der Steuerschaden hieraus wird auf 28 Mrd. Euro geschätzt.

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