Freihandelsabkommen mit Kanada

Ceta-Bestimmungen werden genauer definiert

Deutschland und die EU haben sich auf eine Klarstellung in Sachen Ceta geeinigt. Ziel ist, den Missbrauch des Freihandelsabkommens rechtssicher auszuschließen – und Klima- und Umweltmaßnahmen nicht zu untergraben.

Ceta-Bestimmungen werden genauer definiert

dpa-afx Berlin

In der Debatte um den Freihandelsvertrag Ceta der EU mit Kanada haben sich das deutsche Wirtschaftsministerium und die EU-Kommission auf eine Klarstellung verständigt. Die Schutzbestimmungen für Investoren sollten deutlicher umschrieben werden, teilten beide am Montag mit. Ziel sei es, jeglichen Missbrauch des Ceta-Abkommens rechtssicher auszuschließen. An Ceta wird unter anderem kritisiert, es schütze einseitig Konzerninteressen zum Nachteil von Klima, Umwelt und Sozialem.

Konkret seien nun die Begriffe „indirekte Enteignung“ und „gerechte und billige Behandlung“ von Investoren präziser definiert worden, teilte das Wirtschaftsministerium mit. „Hier soll vor allem sichergestellt werden, dass notwendige Maßnahmen im Rahmen der Klima-, Energie- oder Gesundheitspolitik nicht von Investoren ausgehebelt werden oder zu Schadenersatzansprüchen führen können“, hieß es.

In einem nächsten Schritt wolle man nun dafür werben, dass die an­deren EU-Mitgliedstaaten die neuen Erklärungen mittragen. Danach werde die EU-Kommission die kanadischen Partner konsultieren. Deutschland wolle Ceta ratifizieren, betonte die parlamentarische Staatssekretärin Franziska Brantner. „Wichtig ist aber, dass im Rahmen des bestehenden Abkommens klargestellt wird, dass das gemeinsame Ziel des Klimaschutzes ermöglicht wird und missbräuchliche Anwendungen im Be­reich des Investitionsschutzes verhindert werden.“

Das Freihandelsabkommen mit Kanada wird in Teilen bereits seit September 2017 angewendet – allerdings nur die Bereiche, für die unzweifelhaft allein die EU zuständig ist und nicht die Mitgliedstaaten.