Impf-Auskunftspflicht

Die Freiheit der anderen

Über eine Impf-Auskunftspflicht für Arbeitnehmer wird heiß diskutiert. Die entscheidende Frage ist: Was ist wichtiger? Der Gesundheitsdatenschutz des Einzelnen oder aber die Gesundheit anderer? Die Antwort ist einfach.

Die Freiheit der anderen

Die Arbeitgeber sorgten in dieser Woche für Zündstoff in Berlin: Aus verschiedenen Ecken forderten sie eine Auskunftspflicht für Beschäftigte über ihren Impfstatus. Das sei notwendig, um die Arbeitsabläufe im Alltag der Betriebe sinnvoll zu gestalten und das Infektionsrisiko in der Belegschaft zu minimieren. Recht haben sie. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) meint aber, der Arbeitsschutz gebe eine solche Maßnahme nicht her und verweist auf das Infektionsschutzgesetz. Für das ist Jens Spahn (CDU) zuständig. Er tendiert durchaus zu einer solchen Auskunftspflicht.

Kompliziert ist die Lage allemal, betrifft sie doch ein für die Deutschen brisantes Thema: Den Schutz ihrer Daten und das auch noch in Bezug auf das besonders sensible Gesundheitsthema. Nicht ohne Grund dürfen Daten zur Gesundheit der Angestellten nur in solchen Fällen abgefragt werden, wenn es für die Ausübung des Berufs notwendig ist. So verpflichtet das Infektionsschutzgesetz etwa Angestellte der Gastronomie und im Lebensmittelhandel zur Vorlage eines Gesundheitszeugnisses. So soll sichergestellt werden, dass „übertragbare Krankheiten keinen Einzug in die Küche halten“. Zudem dürfen Kliniken den Impfstatus ihres Pflegepersonals abfragen, weil so Personen vor Corona geschützt werden, die sich nicht selbst schützen können. Die entscheidende Frage aber ist: Was ist wichtiger? Der Gesundheitsdatenschutz des Einzelnen oder aber die Gesundheit anderer? „Die Freiheit des Einzelnen endet dort, wo die Freiheit des Anderen beginnt“, ist ein oft zitierter Grundgedanke. Im Fall der Auskunftspflicht ginge es gar um die Freiheit ganz vieler anderer: nämlich die der anderen Angestellten, zu arbeiten und das in einem möglichst für die Gesundheit unbedenklichen Umfeld. Und es ginge um die Verantwortung der Arbeitgeber, ihre Abläufe zu sichern, ihre Fürsorgepflicht wahrzunehmen – und nicht zuletzt durch die Aufrechterhaltung des Betriebs ohne Corona-Ausfälle auch die Arbeitsplätze zu sichern.

Und dann ist die Antwort doch einfach: Wir brauchen die Auskunftspflicht zum Impfstatus. Denn die Gesundheit und körperliche Unversehrtheit der anderen sollte an erster Stelle stehen und erst danach der Datenschutz. Zumal die Impfung nach wie vor freiwillig ist und inzwischen tatsächlich allen ein Impfangebot gemacht werden kann. Studien belegen die Wirksamkeit der Impfungen. Und wer sich nicht impfen lassen kann, wird am Ende froh sein, durch die Auskunftspflicht auch am Arbeitsplatz geschützt zu sein.

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