EU-Pläne für die Wirtschaft

KMU-Entlastungen, Regeln für Mindestlöhne und ein Notfallinstrument

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat ein Entlastungspaket für KMU angekündigt. Die Brüsseler Behörde will künftig allerdings auch mehr Eingriffsrechte in die Wirtschaft bei Krisen.

KMU-Entlastungen, Regeln für Mindestlöhne und ein Notfallinstrument

Die EU-Kommission arbeitet nach den Worten von Präsidentin Ursula von der Leyen an einem besonderen Entlastungspaket für kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU), weil diese von der Inflation und den aktuellen Unsicherheiten im Markt besonders betroffen sind. Das Paket soll unter anderem einen Vorschlag für einheitliche Steuervorschriften für Geschäftstätigkeiten in Europa (BEFIT) enthalten, die grenzüberschreitende Geschäfte erleichtern und die Bürokratie reduzieren sollen. Großunternehmen und die Industrie profitieren künftig noch stärker von strategischen Projekten „von ge­meinsamem europäischen Interesse“, da die Kommission die finanzielle Beteiligung hierfür aufstocken will. Von der Leyen sprach von einem neuen Europäischen Souveränitätsfonds. „Wir müssen dafür sorgen, dass die Zukunft der Industrie in Europa liegt“, betonte sie.

Konkreter wird es bei einem anderen Dossier bereits am nächsten Montag: Wettbewerbskommissarin Margrethe Vestager will dann ein neues „Binnenmarkt-Notfallinstrument“ vorstellen, mit dem Brüssel künftig in Krisen, wie sie zuletzt Corona oder der Krieg in der Ukraine mit sich gebracht haben, Unternehmen bestimmte Produktionsvorgaben machen kann. So könnten dann „krisenrelevante Güter“ bevorzugt behandelt werden, damit Lieferengpässe verhindert werden.

Endgültig grünes Licht gab am Mittwoch unterdessen das EU-Parlament den neuen Regeln zum Mindestlohn, für die eine politische Einigung ja schon im Juni gefunden worden war. Die neue Richtlinie enthält Regelungen zur Förderung von Tarifverhandlungen und sieht vor, dass Mitgliedstaaten Aktionspläne zur Erhöhung der Tarifbindung festlegen müssen, wenn diese unter 80% liegt. Zudem werden europaweite Verfahrensstandards für die Festlegung, Aktualisierung und Durchsetzung von gesetzlichen Mindestlöhnen geregelt. Für die Höhe des Mindestlohns sind weiter die Mitgliedstaaten zuständig.

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