Corona-Pandemie

Lauterbach verteidigt Infektions­schutz­gesetz

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat seinen Entwurf für das neue Infektionsschutzgesetz verteidigt. Die aktuelle Coronalage in Deutschland schätzt der Minister deutlich schlechter als die Stimmung ein.

Lauterbach verteidigt Infektions­schutz­gesetz

sp Berlin

Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) hat angesichts der wieder steigenden Neuinfektionszahlen vor Corona-Hotspots in mehreren Bundesländern gewarnt und seinen mit Justizminister Marco Buschmann (FDP) ausgehandelten Entwurf für ein neues Infektionsschutzgesetz verteidigt. Das Gesetz, das den Großteil der bislang geltenden Coronamaßnahmen ab dem 20. März streicht, soll in der neuen Woche im Bundestag beschlossen werden. Die Länder sollen bis zum 3. April Zeit haben, die neuen Regelungen umzusetzen.

„Die Lage ist objektiv viel schlechter als die Stimmung“, sagte Lauterbach am Freitag in Berlin zur aktuellen Pandemielage. Eine Situation, in der Tag für Tag 200 bis 250 Menschen im Zusammenhang mit einer Corona-Erkrankung sterben, könne niemanden zufriedenstellen, mahnte der Minister. Aufgrund der wieder steigenden Infektionszahlen sei außerdem damit zu rechnen, dass auch die Todeszahlen bald wieder steigen werden. „Das macht mir große Sorgen“, sagte Lauterbach.

Am Freitag meldete das Robert-Koch-Institut (RKI) erneut mehr als 250000 Neuinfektionen binnen 24 Stunden. Am Donnerstag hatte die Behörde mit knapp 263000 Neuinfektionen einen Rekord gemeldet. Die Zahl der Corona-Intensivpatienten lag am Donnerstag mit 2085 noch deutlich unter dem Plateau der vorangegangenen Infektionswelle, was mit dem milderen Verlauf der Krankheit bei der vorherrschenden Omikron-Variante erklärt wird. Lauterbach warnte am Freitag dennoch davor, die Gefahren einer Erkrankung zu unterschätzen, und verwies dazu auch auf die langfristigen Folgen einer Infektion.

„Bei der Entwicklung der Fallzahlen erwarte ich Hotspots in zahlreichen Bundesländern“, sagte Lauterbach mit Blick auf die nächsten Wochen. Hier sollen auch nach den geplanten Änderungen im Infektionsschutzgesetz Schutzmaßnahmen wie Abstandsgebote, Hygienekonzepte oder Test- und Impfnachweise ergriffen werden können. Die Kritik aus den Ländern, dass diese Maßnahmen anders als in der Formulierungshilfe für das neue Infektionsschutzgesetz nicht an eine steigende Inzidenz mit drohender Überlastung der Krankenhäuser gebunden werden sollten, wies Lauterbach zurück. „Das ist ein frommer Gedanke, das geht aber schlicht nicht“, sagte er mit Blick auf die Standfestigkeit der Maßnahmen vor Gericht.

Auch das Fehlen eines konkreten Inzidenzgrenzwerts für Hotspots im neuen Gesetz verteidigte Lauterbach. „Es wäre einfach nicht medizinisch möglich gewesen, hier Grenzwerte zu nennen.“ Dies sei immer abhängig von der aktuellen Virusvariante, weswegen die Länder hier Spielräume bräuchten. „Anders geht es nicht.“ Die Länder sollten sich zu möglichen Grenzwerten am besten untereinander abstimmen.

Ein Hotspot sei derzeit Köln, was wahrscheinlich mit dem Karneval zusammenhänge, sagte Lauterbach. Die Definition eines Hotspots und damit verbunden auch die entsprechenden Schutzmaßnahmen seien aber nicht auf eine Stadt oder eine kleine Region begrenzt, stellte Lauterbach klar. Es könne auch ein ganzes Bundesland betreffen.