Bundesrat

Milliardenkredite zur Ausrüstung der Bundeswehr

Der Bundesrat hat in Berlin zahlreiche Gesetze gebilligt: das kreditfinanzierte Sondervermögen Bundeswehr, den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro und eine Erhöhung der Altersrenten vom 1. Juli an.

Milliardenkredite zur Ausrüstung der Bundeswehr

wf Berlin

Der Bundesrat hat den Weg für eine bessere Ausrüstung der Bundeswehr frei gemacht. Die Länderkammer billigte in Berlin die Errichtung eines kreditfinanzierten „Sondervermögens Bundeswehr“ von 100 Mrd. Euro sowie eine begleitende Änderung des Grundgesetzes mit der nötigen Zweidrittelmehrheit. Durch die Änderung des Grundgesetzes werden die Kredite für die Anschaffungen der Luftwaffe, des Heeres und der Marine nicht von der Schuldenbremse erfasst. Erfüllt werden soll zugleich das in der Nato vereinbarte Ziel, 2% des Bruttoinlandsprodukts für Verteidigung auszugeben. Damit reichen die Kredite des Sondervermögens für fünf Jahre. Der Wirtschaftsplan des Nebenhaushalts sieht bislang Verpflichtungsermächtigungen von 82 Mrd. Euro vor. Die größten Ausgaben sind mit 33,4 Mrd. Euro für die Luftwaffe verplant. Dies betrifft besonders die Entwicklung und den Kauf des Eurofighter ECR sowie den Kauf von F-35 als Nachfolger des Tornado. Für die „Dimension Land“ soll Ausrüstung für 16,6 Mrd. Euro und für den Bereich See für 8,8 Mrd. Euro beschafft werden. Für Führungsfähigkeit und Digitalisierung sind 20,8 Mrd. Euro eingeplant.

Freigegeben hat der Bundesrat auch den Bundeshaushalt 2022. Wegen der Bundestagswahl im vergangenen Herbst wurde der Etat erst im bereits laufenden Haushaltsjahr aufgestellt. Mit dem Inkrafttreten des Haushaltsgesetzes endet auch die vorläufige Haushaltsführung. Vorgesehen ist in diesem Jahr eine Nettokreditaufnahme von 139 Mrd. Euro bei Ausgaben von knapp 500 Mrd. Euro. Das Sondervermögen Bundeswehr ist dort nicht eingerechnet. Die Schuldenbremse wird in diesem Jahr ein drittes Mal ausgesetzt. 2023 soll sie wieder ziehen.

Mindestlohn bei 12 Euro

Gebilligt hat die Länderkammer auch den gesetzlichen Mindestlohn von 12 Euro, der vom 1. Oktober an gelten wird. Derzeit liegt der Mindestlohn bei 9,82 Euro, zum 1. Juli steigt er laut Beschluss der Mindestlohnkommission auf 10,45 Euro. Nach dem gesetzlichen Eingriff soll künftig wieder die Mindestlohnkommission die Höhe vorschlagen. In dem  Gremium sind die Tarifpartner vertreten. Angehoben wird nun auch die Grenze für Minijobs: von 450 Euro auf 520 Euro monatlich. Damit soll eine Wochenarbeitszeit von zehn Stunden zum Mindestlohn möglich werden. Die Höchstgrenze für Midi-Jobs steigt von derzeit 1300 Euro auf 1600 Euro. Grünes Licht hat der Bundesrat auch für die Erhöhung der gesetzlichen Altersrente gegeben. Zum 1. Juli steigen die Renten im Westen um 5,35% und im Osten um 6,12%. Der reaktivierte Nachholfaktor führt dazu, dass Kürzungen künftig wieder nachgeholt werden.