Wertberichtigt

Finger weg von Anleger­schutz­klagen

Die Finanzaufsichtsbehörde hat im Fall Wirecard ein jämmerliches Bild abgegeben. Hoffnung auf Schadenersatz von der BaFin sollten sich Privatanleger gleichwohl abschminken.

Finger weg von Anleger­schutz­klagen

lee

Neben der Empfehlung, die Eier in verschiedene Körbchen zu legen und den Griff ins fallende Messer zu vermeiden, ist auch die Maxime, kein gutes Geld schlechtem hinterherzuwerfen, ein Evergreen der populären Börsenliteratur. Tatsächlich liegt in allen drei Ratschlägen ein wahrer Kern. Im Falle des Geldhinterherwerfens so wahr, dass er sich auf nahezu alle Bereiche des Lebens anwenden lässt. So zum Beispiel bei der Frage, ob man sich den zahlreichen Sammelklagen anschließen sollte, für die einschlägig spezialisierte Anwaltskanzleien seit der Wirecard-Pleite landauf, landab und über alle Kanäle werben. Zu Recht ist die Empörung über die Versäumnisse der Finanzaufsicht gewaltig, die im Falle Wirecard eher dazu beigetragen hat, die Aufklärung zu verhindern als voranzutreiben. Daraus Schadenersatzansprüche gegen die Bundesanstalt abzuleiten, ist jedoch ziemlich blauäugig, wie das Urteil des Landgerichts Wuppertal zeigt. Zu dem ärgerlichen Verlust aus dem Aktiengeschäft kommen nun auch noch die sicher nicht zu knapp bemessenen Anwalts- und Prozesskosten.

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