Volksentscheid

Schwieriges Verfahren

Die drohende Hängepartie nach dem Volksentscheid über die „Vergesellschaftung“ von Wohneigentum kann die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt nur verschlimmern.

Schwieriges Verfahren

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Der Berliner Volksentscheid über die „Vergesellschaftung“ von Wohneigentum ist nicht der erste Fall einer direkten Volksbefragung, bei dem eine nicht allzu satte Mehrheit ein langwieriges politisches Verfahren lostritt, dessen Risiken und Nebenwirkungen den Abstimmungsteilnehmern nicht bewusst sind. Zwar dürfte die gewünschte Verstaatlichung von fast einer Viertelmillion Berliner Wohnungen in Deutschland kein vergleichbares politisches Erdbeben auslösen wie der mit knapper Mehrheit entschiedene Brexit in der EU; jedoch zeigt schon der Reflex, dem Votum der Bürger mit einem Gesetzentwurf „Respekt“ zu erweisen, auch wenn die Politik selbst Zweifel an der Verfassungskonformität eines solchen Gesetzes hat, welches politische und wirtschaftliche Vakuum hier entstehen kann. Die drohende Hängepartie kann die Lage auf dem Berliner Wohnungsmarkt nur verschlimmern. Schon die mögliche Entschädigungssumme und ihre – schwer mögliche – Finanzierung dürften endlose Streitpunkte sein, von der folgenden Klagewelle von Immobiliengesellschaften nicht zu reden. Der Volksentscheid ist kein Instrument für den akuten Ernstfall.

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