Cum-ex-Komplex

Hanno Berger vor Auslieferung

Eine Schlüsselfigur des Cum-ex-Komplexes wird sich bald vor Gericht verantworten: Wie das Schweizer Bundesamt für Justiz bestätigte, hat es die Auslieferung des Steueranwalts Hanno Berger verfügt.

Hanno Berger vor Auslieferung

Von Anna Sleegers, Frankfurt

Der als eine der Schlüsselfiguren der Cum-ex-Geschäfte zu Lasten der Steuerkasse geltende Steueranwalt Hanno Berger soll an die deutsche Justiz ausgeliefert werden. Wie das Schweizer Bundesamt für Justiz am Freitag der Nachrichtenagentur dpa mitteilte, hat es die entsprechende Verfügung bereits in der vergangenen Woche auf den Weg gebracht. Wie es in seinem Umfeld heißt, hat der 70-jährige dagegen Beschwerde eingelegt.

Berger, der sich nach einer beachtlichen Karriere in den Frankfurter Finanzbehörden 2004 aus dem Staatsdienst verabschiedete und fortan als Steueranwalt tätig war, ist unter anderem am Landgericht Wiesbaden angeklagt (Az.: KLs 1111 Js 27125/12). Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt wirft ihm wegen seiner Beteiligung an den Cum-ex-Geschäften, die das Wealth Management der HVB von 2006 für den verstorbenen Investor Raffael Roth getätigt hat, schwere Steuerhinterziehung vor. Nach Ansicht der Ermittler war es Berger, der die von Banken bereits praktizierten Cum-ex-Geschäfte „retailfähig“ machte, sie also derart umgestaltete, dass auch vermögende Privatpersonen an den unrechtmäßigen Steuererstattungen teilhaben konnten.

Doch Berger, der schon vor Jahren in die Schweiz gezogen ist, erschien nicht vor Gericht, weshalb sein Verfahren abgetrennt wurde. Vorerst verantworten sich nur die beiden HVB-Kundenberater vor dem Landgericht. Nachdem die Anklage um den Tatvorwurf des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs erweitert wurde, erließ das Bundesjustizministerium in Bern auf Ersuchen des hessischen Justizministeriums Ende Juni einen Auslieferungshaftbefehl. Mit seinen Beschwerden dagegen scheiterte Berger (BZ vom 13. August).

Mehr Erfolg hatte der prominente Steueranwalt mit einer Beschwerde in seinem Heimatland Deutschland. Wie aus einer Mitteilung des Oberlandesgerichts (OLG) Frankfurt hervorgeht, ging Berger erfolgreich gegen die vom Landgericht Wiesbaden beantragte Einziehung von rund 2,3 Mill. Euro aus seinem Vermögen vor (Az. 3 Ws 406-408/21). Dabei handelt es sich um die von Roth gezahlten Erfolgshonorare, die das Gericht als Taterträge einstuft. Doch laut OLG fehlt die rechtliche Grundlage für den sogenannten Vermögensarrest, da die HVB und Roths Investmentfirma die Steuerschulden bereits beglichen haben.

Schwacher Trost für Mutter

Für Bergers Mutter, die noch immer in der hessischen Provinz lebt, nur ein schwacher Trost. Laut einem Bericht der „Fuldaer Zeitung“ durchforsteten Anfang Mai Dutzende Ermittler das Haus der 91-Jährigen auf der Suche nach Bergers Millionen, auf die der Staat, wie das OLG klarstellte, gar keinen Anspruch hat.