Isabelle Knoché

„Starker Anstieg von Klimaklagen zu erkennen“

Grüne Investmentprodukte verkaufen sich gut, doch sie bergen auch das Risiko von Klagen wegen Greenwashing-Vorwürfen. Das Haftungsrisiko sollte bei jeder produktbezogenen Aussage berücksichtigt werden.

„Starker Anstieg von Klimaklagen zu erkennen“

Helmut Kipp

Frau Knoché, grüne Finanzprodukte verkaufen sich gut, aber nicht immer sind sie so grün wie behauptet. Bei der Deutsche-Bank-Tochter DWS gab es vor kurzem sogar eine Razzia. Nimmt das sogenannte Greenwashing nach Ihrer Einschätzung zu?

Die Greenwashing-Vorwürfe werden weiter zunehmen. In Deutschland sieht die BaFin ein wachsendes Greenwashing-Risiko, so dass die ESG-Anforderungen an Finanzdienstleister zum Schutz der Anleger kontinuierlich steigen. Das Fehlen einer allgemeinen Definition und zwingender Regelungen erhöht dabei das Klagerisiko. Die europäischen Institutionen entwickeln aktuell einen umfassenden Nachhaltigkeitsrechtsrahmen, den Unternehmen in Zukunft beachten müssen. Dieser Rahmen wird als strikter Leitfaden das Klagerisiko für Unternehmen senken, die diese Regelungen einhalten. Zugleich wird er aber auch die Anforderungen an Unternehmen verschärfen, was die Gefahr von Klagen wiederum steigern kann.

Welche Risiken ergeben sich daraus?

Angesichts des Fehlens einer allgemein akzeptierten Definition von „grüner Finanzierung“ besteht die Gefahr, dass zu nachlässig mit Kriterien für nachhaltige Investments umgegangen wird. Insbesondere der Finanzbranche könnten Massenklagen von Verbraucherinnen und Verbrauchern oder von Verbraucherverbänden drohen.

Welche Regelungen geben den rechtlichen Rahmen vor?

Das Thema Nachhaltigkeit im Finanzsektor wird im Wesentlichen durch zwei europäische Rechtsquellen gestaltet: die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor, kurz: Offenlegungs-VO, begründet neue Transparenzpflichten im Finanzsektor. Die Verordnung über die Errichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen, kurz: Taxonomie-VO, enthält Kriterien zur Bestimmung, ob eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig einzustufen ist, um damit den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition ermitteln zu können. Weiterhin enthält die Taxonomie-VO Transparenzpflichten.

Sind bereits größere Rechtsstreitigkeiten anhängig?

Bereits jetzt ist ein starker Anstieg von sogenannten Klimaklagen zu erkennen. Die Deutsche Umwelthilfe hat im Herbst 2021 Klimaklagen auf Basis des Pariser Klimaschutzabkommens und des deutschen Klimaschutzgesetzes gegen deutsche Unternehmen erhoben. Auch im Finanzsektor werden Vermögensverwalter und Fondsgesellschaften zunehmend von Verbraucherverbänden sowie von Behörden ins Visier genommen. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat Fondsanbieter wegen vermeintlicher irreführender Werbung im Zusammenhang mit einem Impact-Rechner und einem Versprechen hinsichtlich der CO2-Wirkung von Geldanlagen abgemahnt beziehungsweise Klage gegen sie erhoben. Verbraucherschützer werfen einigen Fondsgesellschaften vor, auf irreführende Weise konkrete Auswirkungen der Anlageentscheidung auf den eigenen CO2-Fußabdruck zu suggerieren. Ein weiterer deutscher Fondsanbieter steht aktuell unter Greenwashing-Verdacht.

Rechnen Sie auf längere Sicht mit einer Prozesswelle?

Wenn die Unternehmen keine Vorkehrungen zur Verhinderung der Klagerisiken treffen, ist durchaus mit einer Prozesswelle zu rechnen. Ein neues Instrument dabei wird die EU-Verbandsklagenrichtlinie einführen, die bis Dezember 2022 in deutsches Recht umgesetzt werden muss und mit der Stärkung des kollektiven Rechtsschutzes in Deutschland die Lage weiter verschärfen dürfte.

Wie können Finanzdienstleister sich vor Klagerisiken schützen?

Neben der Einhaltung freiwilliger Standards könnten Green Finance Frameworks das Risiko von Masse­klagenverfahren mindern. Solche Rahmenwerke etablieren eigene Eignungskriterien und definieren genau, wann ein Kredit als grün gilt. Eine Überprüfung des Frameworks durch eine weitere Stelle, die sogenannte Second Party Opinion, verringert die Gefahr des Greenwashings weiter. Finanzdienstleister müssen ESG-Strategien entwickeln sowie klare und konkrete Pläne definieren. Fragen wie ESG-Policy und ESG-Risk-Score sollten außerdem Eingang in das Unternehmensrisikomanagement und die Klima-Compliance finden.

Rechtsanwältin Isabelle Knoché ist Senior-Managerin im Bereich Legal Financial Services von KPMG Law.

Die Fragen stellte .

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