CSRD

EU-Einigung auf neue Nachhaltigkeitsberichte

In der EU gilt ab 2024 eine neue Nachhaltigkeitsberichterstattung, die deutlich mehr Unternehmen einbezieht als bisher. Aus der deutschen Finanzbranche kommen grundsätzlich positive Kommentare.

EU-Einigung auf neue Nachhaltigkeitsberichte

ahe/wbr Brüssel/Frankfurt

Europäische Unternehmen müssen von 2024 an auf eine neue Nachhaltigkeitsberichterstattung umsteigen. Die EU-Gesetzgeber einigten sich darauf, dass die bisherige Richtlinie über nichtfinanzielle Berichterstattung (NFRD) durch die CSRD-Regeln (Corporate Sustainability Reporting Directive) ersetzt wird, die deutlich mehr Unternehmen in die Veröffentlichung von ESG-Daten einbezieht als bisher. Die neue Regulierung führt zudem eine Zertifizierungspflicht für die Nachhaltigkeitsberichte sowie eine bessere Zugänglichkeit der Informationen ein.

Nach Angaben des EU-Parlaments gelten die neuen Anforderungen für alle Unternehmen mit mehr als 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von 40 Mill. Euro – unabhängig davon, ob sie börsennotiert sind oder nicht. Damit sind auch Mittelständler betroffen. Diese erhalten allerdings für eine Übergangszeit bis 2028 eine Opt-out-Möglichkeit. Die CSRD wird in drei Stufen eingeführt. Den An­fang machen Unternehmen, die bereits der NFRD unterliegen.

EU-Finanzmarktkommissarin Mairead McGuinness sprach von einem Meilenstein. „Die Nachhaltigkeitsberichterstattung wird nun gleichberechtigt neben der Finanzberichterstattung stehen“, stellte sie klar. Dies werde den Übergang zu einem nachhaltigen Wirtschaftssystem vorantreiben. Einige EU-Abgeordnete kritisierten hingegen die neuen Anforderungen und Belastungen für den Mittelstand.

Investoren und die Finanzbranche begrüßten die Einigung grundsätzlich. „Gut ist, dass die CSRD den Bedarf für einheitliche globale Standards für Nachhaltigkeitsberichte der Un­ternehmen an­er­kennt“, heißt es beim Fondsverband BVI. Ein Wermutstropfen sei es, dass die Berichtspflichten erst später gelten sollen als geplant. „Die EU-Gesetzgeber sollten den Aufschub nutzen, um die CSRD und die Anforderungen des geplanten zentralen europäischen Datenzugangs aufeinander abzustimmen.“ GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen geht davon aus, dass die CSRD mit der Taxonomie „ein wesentliches Element der Anti-Greenwashing-Formel“ wird. Für nicht optimal hält er den Datenfluss zwischen Investoren und Unternehmen.

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