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Verdacht gegen Private-Equity-Fonds

Nach Informationen der Börsen-Zeitung verdächtigen Strafermittler knapp zwei Dutzend Private-Equity-Fonds der Steuerhinterziehung.

Verdacht gegen Private-Equity-Fonds

sck München

Mehrere in Deutschland ansässige Private-Equity-Fonds sind ins Visier von Strafverfolgungsbehörden geraten. Nach Informationen der Börsen-Zeitung ermittelt die zuständige Staatsanwaltschaft München I gegen nahezu zwei Dutzend Kapitalbeteiligungsgesellschaften wegen des Verdachts der Steuerhinterziehung in größerem Umfang.

Die Ermittler werfen den Beschuldigten im Detail vor, jahrelang fällige Körperschaft-, Gewerbe- und Kapitalertragsteuer zugunsten auslän­discher Kapitalbeteiligungsgesellschaften nicht gemeldet zu haben.

Der entstandene Schaden für den Fiskus könnte in die Milliarden gehen. Anklagen seien in Vorbereitung, heißt es. Den betroffenen Ge­sellschaften drohen hohe Geldstrafen, involvierten Geschäftsführern sogar hohe Freiheitsstrafen. Auf Steuerrecht spezialisierte Anwälte und Unternehmensberater stehen dem Vernehmen nach wegen des Verdachts der Beihilfe zur Steuerhinterziehung ebenfalls im Visier. Finanzgerichte könnten Steuernachzahlungen einfordern. Die Ermittlungen laufen bereits seit 2019. Die Staatsanwaltschaft München habe, so heißt es, im Herbst 2020 formell ein Strafverfahren eingeleitet.

Auf Nachfrage wollte sich die Staatsanwaltschaft zu der Causa nicht äußern. Auch in der Private-Equity-Branche zeigt man sich wenig auskunftsfreudig. Eine mit der Sache vertraute Person sprach von einer „Branchensolidarität“.

Zieht der Fall Kreise, droht der Branche ein Reputationsschaden. In der Öffentlichkeit ist der Ruf von Private-Equity-Gesellschaften nach wie vor schlecht. Der frühere SPD-Parteichef Franz Müntefering be­zeichnete diese als Heuschrecken.

Kern des Anstoßes der Staatsanwaltschaft ist ein komplexes, strittiges Steuersparmodell von Kapitalbeteiligungsgesellschaften mit Sitz in Deutschland, die zugleich im EU-Ausland und in Großbritannien Anlage-Zweckgesellschaften für zumeist institutionelle Investoren steuern.

Die betroffenen Private-Equity-Fonds wehren sich. Sie halten die Vorwürfe für unbegründet. Die Be­schuldigten berufen sich auf frühere Urteile unter anderem des Bundesfinanzhofs, wonach solche Anlagemodelle gesetzeskonform seien.

Bericht Seite 9